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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Schriftenwcchsct zwischen Preußen und Oesterreich.

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Von Hcrtzberg unterstützt worden, der so vortrefflich zu vperircnwußte, daß die Schuld der Verschleppung einer im Grunde sehreinfachen Sache wesentlich auf Oesterreich und dessen Bevollmäch-tigten fiel. Die Verfahrungsweise des Letztem war freilich ganzdazu angcthan, dem preußischen Bevollmächtigten seine Aufgabezu erleichtern, so daß dieser mit großer Bescheidenheit unter dem23. Januar 1763 berichtet: tont es qns ^s omius, e'sst gus Is8isur äs Oollsubnsli ns knsss tmiiisr In nsKotintiou troplonA tsmiis pur sn Isntsnr et siroons^setion sxosssivss.

Der Inhalt des österreichischen IR-sois war nun auch voll-ständig geeignet, hinlänglichen Stoff für Verhandlungen darzu-bieten ^). Der erste Artikel konnte füglich nur als Einleitung fürden Friedensvertrag mit Sachsen angesehen werden, gab indeßdem preußischen Gesandten Gelegenheit, zu erklären, daß seinKönig unter dem Ausdruck-1s pisä rsoiprocinsiusirt soiivsunlilset sciuitnbls" nur die einfache Räumung Sachsens und nichtsweiter verstehen könne.

Hinsichtlich des zweiten Artikels erklärte Hertzberg, daß derKönig dem Herzog von Mecklenburg, dem Fürsten von Zerbst undden andern darin benannten Reichsständen gar nichts schulde, unddaß man eine Erläuterung darüber erwarten müsse, was unterdem vagen Ausdruck ^ustss sg-nräs zu verstehen sei. Diese wardaber eben so wenig gegeben, wie eine bestimmte Antwort auf dieweitere Frage nach der eigentlichen Bedeutung des dritten Artikels.Die in dem letztem hervorgehobene Fürsorge für die Würde desNeichsvberhaupts und die Ruhe des Reichs sollte demnach wohlnur dazu dienen, ein Commissionsdecrct an die Reichsversamm-lnng und ein Circularrcscript an die im Reich residirenden kaiser-lichen Gesandten erlassen zu können, während der zweite Artikel

) Bericht von Fritsch vom 2. Januar 1763.Bericht von Hertzberg vom 31. Dec. 1762