Hubertusburg.
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Unter den oben erwähnten Anträgen, welche mit den vor-liegenden Friedcnsvcrhandlungen in keiner nähern Verbindungstehen, befinden sich zwei, welche einen kurzen Rückblick ans frühereVorgänge erfordern. Es sind dies der Artikel 5 und der Artikel 7,von denen der erstcre die Suceession in den Herzogthümern Jülichund Berg, der letztere die Erbfolge in den MarkgrafenthümernAnspach und Bayreuth zur Sprache bringt.
In Betreff des elfteren muß man auf die preußisch-französischeAllianz vom Jahre 1741 znrückgehen. Als nach der Schlacht beiMollwitz die englische Vermittlung eine Aussöhnung der beidenkriegführenden deutschen Mächte nicht zu Stande bringen konnte,da Oesterreich auf den von England angenommenen, von Preußengutgeheißenen Vorschlag nicht einging: dem König von Preußeneinen Theil von Schlesien in Form einer uncinlösbaren Hypothekgegen Zahlung einer Geldsumme zu überlassen'), — nahm manfranzösischerscitS die schon früher angcknüpftcn Verhandlungen mitneuer Lebendigkeit auf, um eine Allianz mit Preußen abzuschließen.Lange hatte sich der König gegen die anscheinend günstigen An-träge ablehnend verhalten; jetzt aber erkannte er, daß eine Ver-ständigung zwischen Oesterreich, England, Rußland und Sachseneinen fast europäischen Vertilgnngskampf gegen ihn herbeizuführcndrohe. Unter diesen Umständen ward der Allianztractat zu Brcölanam 5. Juni 1741 abgeschlossen; in demselben garantirtcn sich beideMächte ihre Besitzungen innerhalb Eurvpa's, und versprachen ein-ander ihre guten Dienste, nöthigenfalls auch Kriegshülfe, wenn sieangegriffen würden, bis dem beleidigten Theile Genugthunng ver-schafft sei. Einige geheime Artikel des Tractats waren von be-sonders bemerkenswerthem Inhalte, namentlich der erste, in welchemder König von Preußen sich bereit erklärte, seine Rechte auf dieHcrzvgthümer Jülich und Berg an den jungen Pfalzgrasen von
Ranke, preußische Geschichte, Bd. II. S. 267.