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Der Hubertusburger Friede : nach archivalischen Quellen
Entstehung
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Hubertusburg.

Hauses Sulzbach iu den Herzvgthümern Jülich uud Berg voll-ständig wieder erneuert werde;

6. daß im Interesse eines dauerhaften Friedens die Graf-schaft Glatz, ihrer Lage wegen, im Besitz des HanseS Oesterreichverbleibe. Dagegen wolle die Kaiserin bis zur Höhe der capitali-sirtcn Einnahmen dieser Grafschaft einen Theil der preußischenSchulden übernehmen. Auch wolle sie alsdann ans den Titeleiner souveränen Herzogin von Schlesien verzichten und den unterihrer Herrschaft befindlichen Theil von Oberschlesien mit Mährenverbinden. Dafür müsse jedoch der König von Preußen auf jedenTitel, der sich auf den Besitz von Glatz bcziebe, Verzicht leisten.

7. Um den Frieden dauerhaft zu gestalten, und zu demEnde jede Aussicht auf Vergrößerung anSzuschlicßcn, erbiete sichdie Kaiserin, den Kaiser dahin zu bestimmen, daß er sein Groß-herzogthum Toscana als Secundogenitnr errichte und von derErbfolge im Hanse Oesterreich ausschließe, vorausgesetzt, daßder König von Preußen sich verpflichte für sich und seine Erben,daß die bestehende Secundogenitnr der Markgrasenthümer Anspachund Bayreuth auch für den Fall des Anssterbens der jetzigenmännlichen Linie abgesondert bleibe und nie von dem Chef desBrandenburgischen HanseS besessen werden könne. Die Kaiserinhoffe, daß man in diesem Vorschläge ihren Wunsch erkennen werde,die altbestandene Freundschaft und das gute Einvcrständniß derHäuser Oesterreich und Brandenburg aufrichtig und dauerhaftwieder herzustellen.

8. Zu demselben Endzweck werde es auch nöthig sein, neuenZerwürfnissen in Betreff der gegenseitigen Handelsverhältnissc zu-Vvrzukommcn, indem man bestimme, daß bis zum Abschluß einesHandelsvertrags jeder Theil es damit halte, wie er cs für gut finde.

9. Da die Kaiserin gewillt sei, die bedeutenden, noch inihrem Besitz befindlichen Eroberungen umsonst zurückzngcben, glaubeman vom König von Preußen dagegen andere Gegenleistungen