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1 (1879) Die linksrheinische Textilindustrie
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II. 2.

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Kinder in jenen Windereien und Webereien als die denkbarungesundeste und schädlichste hin und malen mit mildemYaterauge die vortrefflichen Zustände in den eigenen Fabriken 1 ).Die Viersener blieben die Antwort nicht schuldig: gerade inden Fabriken müssten die Kinder oft 16 Stunden in verpesteterLuft und in gekrümmter Stellung verharren, in den kleinerenWerkstätten hätten sie gleich den eigenen Hauskindern mehrFreiheit und verrichteten unter Aufsicht der Töchter eineleichte Arbeit. Das Gesetz vom 16. Mai 1853 fand auf dieIlülfsgewerbe der Seidenindustrie keine Anwendung, weil da-mals in denselben dreijährige Lehrlingskontrakte geschlossenwurden; ein Windereibesitzer in Hüls wurde vom Obertribunalfreigesprochen und die Seidenweber für ausserhalb jenes Ge-setzes stehend erklärt, weil sie den Handwerksmeistern zuzu-rechnen seien. Eine Revision der zehntausende über das Landbin zerstreuten Werkstätten erscheint völlig aussichtslos, schondie paar hundert Fabriken werden nicht einmal erfolgreichkontrollirt und man würde die Anzahl der undurchführbarenGesetze wieder um eines vermehren.

Die Werkstätten sind also zu decentralisirt; darum beauf-sichtige man die Kinder an dem Orte, wo sie koncentrirt sind,in der Schule. In der Zone der glatten Seidenstoffe und inden anderen grösseren Weberdörfern mit übermässiger Be-schäftigung von Kindern müsste eine Polizeiverordnung be-stimmen. dass dieselben nach Beendigung des Unterrichts amNachmittag nicht sofort nach Hause entlassen werden, sondernein bis zwei Stunden auf dem freien Platze spielen und turnen;Dispensation von diesem obligatorischen Luftgenuss und Bewe-gung wäre nur unter erschwerenden Formalitäten möglich,wenn Lehrer, Schulinspektor, Pfarrer und Bürgermeister sichüberzeugt hätten, dass die Kinder nicht beim Spulen oderWinden beschäftigt werden; der Lehrer erhielte eine geringeVergütung dafür, dass er dann und wann einen Blick auf diesich umhertummelnden Kinder würfe. Die Durchführung meinesVorschlages, der mehreren Lokalbeamten ganz acceptabel er-schien, würde zwar noch nicht erreichen können, dass dieKinder ganz frisch in die Schule kämen, wohl würde aber daslange Sitzen auf der Schulbank und dem Spulschemel durchkörperliche Bewegung ausgeglichen werden. Ein Landbürger-meister schlug sogar vor, die obligatorische Turn- oder Spiel-stunde auf den Morgen vor Beginn des Unterrichts zu verlegen.Bezüglich der Kinder über 14 dalire befinde auch ich mich involler Rathlosigkeit; erst bei einer korporativen Organisation

) Eingabe der Gladbacher Handelskammer vom 31. Januar 1874.Kgl. Regierung zu Düsseldorf. Acta 1. III. 5. 1. Petition der Winderei-besitzer vom C. December 1853. L. Seyffardt: Die katli. Volksschuleam Niederrhein 1877.