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II. 2.
flottem Gange steigt aber das Verdienst und es wird bis indie Nacht gearbeitet. Gerade jetzt sind aber Arbeiterinnenschwer zu haben, denn die Webermeister setzen alle ruhendenStühle in Betrieb und behalten ihre Töchter zu Hause. DerZuzug zu diesem Hülfsgewerbe kann daher nur durch dasMittel ganz aussergewöhnlicher Löhne bewirkt werden, wiedenn auch die schon an sich hohen Wind- und Scherlöhne inden Jahren 1871 —73 die erhebliche Steigerung von 50—75Procent erfuhren. Verstärkend auf die Lohnhöhe traten inder Winderei die Besitzverhältnisse der Maschinen hinzu. Die-selben gehören zwar ihrer grossen Mehrzahl nach den Arbeiternselbst, ein bedeutender Theil jedoch, — ein Windereibesitzer•schätzte ihn in Crefeld auf 30 Procent, in Viersen wird ernoch grösser sein, — den Commis oder denselben nahestehendenPersonen. Diese sorgen natürlich für eine gewisse Höhe derLöhne und bringen den Löwenantheil für sich in Sicherheit.Da nämlich die Accordsätze für gute wie schlechte Garne diegleichen sind und sie die festen, unzerreissbaren für sich neh-men, so erhalten sie weniger Mühe erfordernde, lohnendereArbeit; hier und da fällt auch etwas für diejenige Winderinab, die sich durch Geschenke oder sonst angenehm zu machenversteht. Aufmerksame Finnen dulden einen derartigen Nepo-tismus nicht, andere bemerken ihn nicht oder lassen es hin-gehen, dass ihre Kommis sich einen Nebenerwerb, wenn nurnicht auf ihre Kosten, verschaffen.
Die Winderei von Seide, Cliappe und sogar von Baum-wolle, soweit sie in der Seiden- und Sammetindustrie ver-wendet werden, ist noch eine völlig gesicherte Domäne derHausindustrie, selbst mechanische Webereien lassen noch ausser-halb winden, denn der Vortheil des Dampfes als bewegendeKraft sinkt gegenüber den wohlfeilen Motoren eines Greises,Blinden und Kindes auf Null herab. Die Ausnutzung derIlauptthätigkeit, nämlich des Zusammenknüpfens und Ordnensder Fäden ist in der Hausindustrie eine bei weitem grössereund gestattet die intermittirende Beschäftigung von Frauen,Mädchen und Kindern, die zu regelmässiger Arbeit in dieFabrik nicht gehen können.
Dem Ausgeben der Seide in das Haus zum Färben, Windenund Weben tritt ein Missstand störend in den Weg, nämlichdie überaus schwierige Kontrolle über die ehrliche Zurück-lieferung; der weitläufige Austrocknungsprocess kann ja nichtjedesmal wieder vorgenommen werden. Durch das üblicheVerwiegen hat man den Diebstahl niemals vermieden, selbstdie von der Leyen vermochten keine ausreichende Aufsicht zuführen und wandten sich an die Regierung zu Mors, welcheunter dem 28. Juni 1735 eine Verwarnung erliess, wonach dieArbeiter bei Ueberführung des Diebstahls mit Festungsarbeitbedroht und die Eltern für ihre Kinder verantwortlich gemacht