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1 (1879) Die linksrheinische Textilindustrie
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II. 2.

eigenen Werkstatt des Vaters tliätig war, ging seine Arbeit aufin das Gesammtprodukt des kleinen Betriebes und -wurde ver-werthet in den allgemeinen Einnahmen und im Hausbalte derEltern; das Kind erhielt keinen Lolin, sondern höchstens einTaschengeld. Beim Fabrikbetriebe arbeitet es ausser Hause,vielleicht in einer ganz anderen Fabrik und einem andern Ge-werbe als die übrige Familie, kann in keiner Weise von diesercontrolirt werden, empfängt den Lohn gleichberechtigt mit allenErwachsenen persönlich, und die Frucht seiner Mühen fliesstdirect in seine Tasche. Einem Tlieile der Eltern gelingt estrotzdem, die volle Autorität über ihr Kind zu bewahren undes zu veranlassen, den vollen Erwerb in den Haushalt derFamilie einzuwerfen, wofür ihm der Vater ein Taschengeldaussetzt. Andere Eltern sind nicht so energisch, und ihreSöhne besitzen nicht so viel Kindesliebe; sie zahlen bloss einKostgeld, und die Kasse der Eltern ist nur um die Versorgungdieses einen Kindes erleichtert, alter auch um nichts mehr.Baraus folgt dann gewöhnlich eine ganz falsche Erziehung: dasam meisten verdienende Kind wird verwöhnt und den übrigenGeschwistern vorgezogen, um ihm eine grössere Summe zu ent-locken. Oft aber schwillt der Uebermuth der Jugend: dieBursche vergeuden ihr Geld in der schlimmsten Weise, ver-trinken, verspielen, verschwenden es, verlassen ihre Eltern,um daun nach der kurzen Glanzzeit der Selbständigkeit, wennsie wegen nachlässiger Arbeit oder in Folge der rückgehendenKonjunktur entlassen werden, als reumiithige Söhne in denSchooss der hungernden Familie heimzukehren. Die Eltern könnennach § 4 des Gesetzes vom 21. Mai 1869 ihre Alimeutationsan-sprüche zwangsweise eintreiben lassen; aber die Beschlagnahmedes Lohnes ist mit sehr vielen Umständlichkeiten verknüpft,und ein blosser Wechsel des Arbeitgebers würde genügen, nmdieselbe vergeblich zu machen und den Alimentationsberechtigtenzu zwingen, den Arrest mit keinem bessern Erfolge von neuemzu beginnen.

Alleinstehende Arbeiter und Familien mit erwachsenenKindern finden, sofern nicht Arbeitslosigkeit, Krankheit oderVerunglückung eines Mitgliedes störend dazwischen treten, imAllgemeinen ihr Auskommen. Dagegen herrscht unter denFamilien mit zwei und mehr kleinen Kindern ein chronischerNothstand. Hier erwirbt der Mann in der schlechten Zeitgleichfalls nur 40 M. im Monat, und doch beträgt das Minimumder Ausgaben für Obdach und Lebensfristung 48 M. 50 Pf.Die Frau ist durch die Rücksicht auf ihre Kleinen und durchdie Hoffnung auf ein folgendes an das Haus gebunden, undwollte sie auch ihre Kinder einer Wartefrau in Verwahrunggeben, so würden die 3 M. wöchentlich für jedes Kind unddie geringere Ordnung im Haushalt nicht durch ihren Erwerbaufgewogen werden. Bei der erstaunlichen Fruchtbarkeit der