II. 2.
§ 31 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 gezwungen, an Hülfs-bedürftigen zu übernehmen: 3—6—10—7—27—30, zusammen83 Personen, während die Stadt nur 3 aus den Ortsarmen-verbänden zu übernehmen hatte. Die Kosten, weiche dieländlichen Verbände an Aachen für Unterstützung Hülfsbedürf-tiger rückerstatten mussten, stiegen von 704—713—1402—1593—5485—4509, zusammen 14.496 M. gegen J177 M., welcheAachen an jene zahlte.
Glücklich diejenigen, welche Beschäftigung bei Bautenlinden oder Armenunterstützung empfangen; sie sind vor derbittersten Notli wenigstens gesichert. Wehe aber den andern,welche solche Xahrungsquellen nicht finden! Zu Hause habensie nichts, oder ihre Arbeit ist so schlecht gelohnt, dass derVerdienst der aufgewendeten Mühe nicht entspricht; sie ziehenhinaus ziel- und planlos in die Fremde, nicht um ihr Glückzu machen, sondern um Arbeit zu suchen. Wer gibt ihnenaber Arbeit? Niemand! Da wird aus dem arbeitsuchenden,nahrungslosen Manne ein Bettler, — wenn er keine Wohnstättefindet, ein Obdachloser, — wenn er keine Papiere mit sich führt,ein Vagabund. Nun wird er Gegenstand der Aufmerksamkeitder Polizei; die Gensdarmen fahnden auf die Landstreicher.In die Stadt hüten sich diese zu kommen, da fällen sie denwachsamen Schutzleuten gar zu leicht in die Hände; das platteLand aber bis zur holländischen Grenze ist überschwemmtvon arbeitskräftigen, arbeitslustigen, arbeitslosen Frauen mitdem Bettelkorbe und Männern am Bettelstäbe.
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47
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1871
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1872
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1873
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1874
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14350
—
—
—
1876
1 1767
249968
17298
151
128
25
1877
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275056
— !
328
113
34
Glücklich auch, diese Leute, welche arm, aber immerhinnoch ehrlich ihr nacktes Dasein fristen. Jedoch auf dieserStufe macht das Elend Halt und begegnet schaudernd demLaster und dem Verbrechen. Die Arbeitslosen nehmen ihrStandquartier in der Kneipe, die Bettler finden ihr Obdach inder Gastwirthschaft; losgerissen von Familie und Heimath,bleibt ihnen ein einziger Genuss: das Trinken. Der Kleinbürger,