Arbeiter durch intensivere Leistung' mehr hatte verdienenkönnen als in der Zeit allgemeiner Verlotterung, wie z. 13. inden Kohlengruben bei einer Abnahme der Arbeiterzahl um10°/ 0 die Produktion sich nur um 1 1 / 2 % vermindert hat; —aber auch das wurde unmöglich durch die grosse Reduktionder Arbeitszeit. Die grösste Kohlengrube im Wurmrevier,welche mehr als ein Drittel aller Bergleute beschäftigt, setzteden Schichtlohn nicht allein auf 2.35 M. herab, sondern warauch ausser Stande, mehr als 20, oft nur 16—17 Schichten inmanchen Monaten verfahren zu lassen. In den Maschinen-fabriken wurde die übliche Arbeitszeit von 10 auf 8—7, inden Tuchfabriken von 14 auf 12—11 Stunden verkürzt, undnur wenige Etablissements konnten mit voller Kraft fort-arbeiten; eine ganz ausserordentliche, durch eine günstigeKonjunktur für Blei erklärliche Ausnahme bildet der Mecher-niclier Bergwerksverein, welcher seinen Schichtlohn von 2.40 M.im Jahre 1876 nur um 7 Pf. im folgenden .Jahre herab-gesetzt hat.
Aus solchen Reduktionen der Accordsätze und der Arbeits-zeit ergiebt sich denn auch das Sinken des Wochenverdienstes.Derselbe betrug in Aachen 1872 gegen 1878 bei einem Spinner18 gegen 9, einem Maschinenweber 15—IG 1 /* gegen 10, einemRäuber, Scherer und Presser 12 gegen 9, einer Droussirerinund einem Fadenkinde 7—77 2 gegen 5 Mark. In einer Fabrikfür feuerfeste Steine zu Eschweiler hatte der Verdienst in derersten December woche betragen von 1868—73 steigend9.30-9.80—11.00—11.10—12.10-14.70 Mark, von 1874 bis1877 fallend 14.60-13.20—12.80-11.80 Mark. Die Tage-löhne für Maurer sanken in Aachen 1872—75 von 3‘/ a —4 auf2 1 /, Mark, für Handlanger von 2 1, 2—3 auf 1.60—1.70 Mark.Am fühlbarsten, weil zuerst am energischesten und weil dieArbeiter am wenigsten darauf vorbereitet waren, trat der Noth-stand im Winter 1876—77 auf; nicht gelinder war der folgendeWinter. Im Allgemeinen wird man behaupten können, dassdie Lohnreduktion vor dem Zehnmarkstück wöchentlich, demunumgänglichen Minimum für Fristung des nackten Daseins,Halt gemacht hat, in vielen Fällen aber, wie gleich nach-gewiesen werden soll, selbst unter dasselbe herabgegangen ist.
Der Arbeiterstand hat sich überall schweigend seinemSchicksal unterworfen; nur in Bardenberg und Herzogenrathhaben bei Entlassungen von Bergleuten unbedeutende Fxcessestattgefunden. Ueberall anderweit hüteten sie sich, durchWiderspruch ihre Arbeitgeber zum Entziehen der Beschäftigungzu veranlassen, und fügten sich allen ihren Forderungen. Auchdas Gewerbegericht erhielt weniger zu tliun; denn vor dieVergleichskammer gelangten in den Jahren 1871/72 bis 1876/77zur Verhandlung 328—291—307—285—278—248 Sachen.
Wo bleiben nun die entlassenen Arbeiter? Die Fremden