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II. 2.
reichen Gegend, inmitten der fruchtbaren Ebene, mit wohlfeilenLebensrnitteln, erhob sich zu grösserer Bedeutung-.
Um das Unglück ganz zu erfüllen, legte ein grosser Brandim Jahre 1656 den grössten Tlieil der Stadt in Asche, undwas das Feuer, die religiöse Unduldsamkeit und das politischeRichtschwert noch verschont hatten, unterlag im Innern derpolitischen Tyrannei eines oligarchischen Ratlies und demwirthschaftlichen Despotismus einer engherzigen Zunft. Trotzder formellen Theilnahme der Zünfte an der städtischen Ver-waltung, blieb dieselbe nur eine Schein Vertretung; thatsächlichherrschten abwechselnd zwei oligarchische Parteien, welchekeine andere Macht neben sich aufkommen Hessen und dieRechte der Zünfte sehr beschränkten. Am 9. October 1659wurde ihnen ausdrücklich verboten, einige Beschlüsse untersich zu fassen; am 23. März 1690 wurde bestimmt, dass dieZunftmeister keinen Knecht oder Lehrling annehmen durften,der nicht dem zeitigen Bürgermeister den Eid der Treue ge-leistet hatte. Die Tuchmacherzunft hatte als solche keinenDeputaten in den Rath zu entsenden; ihre Werkmeister warennach wie vor lediglich Beamte, welche alljährlich vom grossenRath ernannt wurden, oder es wurde der abtretende Bürger-meister (wie im Jahre 1669) von Amtsw'egen zum Werk-meister bestellt; das Werkmeistergericht, welches Freitag-Nachmittags seine Sitzungen abhielt, bestand aus den beidenWerkmeistern und mehreren Beisitzern, von denen einige derZunft entnommen waren; die Berufung davon ging an Bürger-meister und Rath.
Für diese politische und administrative Machtlosigkeitfand der Rath die Zünfte dadurch ab, dass er ihnen die Ord-nung der wirthschaftlichen Angelegenheiten preisgab. Gemässder Verordnung vom 28. Juli 1669 durften die Zünfte ihreungehorsamen Mitbrüder durch Schliessung von Laden undArbeit zum Gehorsam bringen, und nun suchten die zurück-gebliebenen Weber, welche weder durch Capitalreichthum,noch durch Unternehmungslust, noch durch Geschicklichkeitdie ringsumher entstandene auswärtige Concurrenz zu besiegenim Stande waren, doch wenigstens die innere zu beseitigen.An zwei Orten durfte keiner eine Werkstätte haben, aus-wärtige Arbeiter nicht spinnen, weben und färben lassen undnicht mehr als vier Webstühle beschäftigen. Das alte Betriebs-system durch lauter kleine, gleichgestellte, unabhängige Meisterwar es, was man gesetzlich festhalten wollte; aber in diesemKampfe des alten handwerksmässigen demokratischen Betriebesgegen die neue capitalistisclie Gesellschaft hat ersterer, wie essich gleich zeigen wird, seine Partie verloren.
Consequenterweise hätte in Aachen die Fabrikation der-jenigen Tücher aufhören müssen, welche nur den billigen Lohnder ländlichen Arbeiter vertragen können, und es hätten da-