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Aufnahme in dieselben war seine Zustimmung erforderlich; vonirgend einer Autonomie und einem directen politischen Einfluss’ war keine Hede.
Diese politisch so untergeordnete Stellung der Zünfte wird! erklärlich durch einen Blick auf die Verfassung der Stadt D.
In Aachen herrschte bis zum Jahre 1450 ein Erbrath; die ge-j sammte Rechtspflege und Verwaltung lag ausschliesslich in den■■ Händen einiger weniger Geschlechter, und diese Oligarchen; vermieden natürlich, neben sich eine selbständige Macht auf-1 kommen zu lassen, welche ihnen hätte gefährlich werdenkönnen. Daher die Beschränkung der Zünfte auf das reingewerbliche Gebiet und die Ernennung der wichtigsten Beamten1 durch den Rath, um den Geist der Zünfte zu beherrschen;i daher die strenge Oberaufsicht und die geringe Selbständigkeitsogar in den eigenen Angelegenheiten. Die reichen Woll- undTuchhändler gehörten theils selbst zum Patricierstande, theilshatten sie ihre Verwandten im Rath und im Werkmeister-gericht; ihre Interessen waren hinlänglich berücksichtigt, und- diese Klasse war damit abgefunden. Dagegen standen sämmt-• liehe Industrielle, die Webermeister, die gegen Lohn arbeitendenMeister und die Gesellen, also der Mittel- und der Arbeiter-; stand vereinigt, ausserhalb jedes Einflusses auf das städtische■i Regiment.
i Diese Zustände erhielten sich, bis die Schuldenlast der
| Stadt sich häufte und ein Deficit in den Finanzen sich ein-■j stellte, welches durch sehr bedenkliche Mittel, wie Leibrenten-| verkauf oder kurzsichtige Anleihen, beseitigt wurde. Mehr uml| mehr wurde die Finanzverwaltung der Stadt Gegenstand blei-A benden Misstrauens seitens derjenigen Bevölkerungsklassen,1 denen eine thätige Theilnahme an derselben versagt war. DieA Schulden wuchsen derart, dass Aachener Kaufleute gefangen'J wurden für die Schulden ihrer Vaterstadt; die Beamten be-| gnügten sich nicht mehr mit ihren Besoldungen, sondernsuchten sich durch Sporteln zu bereichern; bei der jährlichen^ Verpachtung der Aecisen und bei der Erhebung der Steuern§ duldete man Unterschiede, hielt durch Drohung und Bestechung| die Pachtsummen niedrig und wandte sie dann Rathsmitgliedernä zu, — kurz, die herrschenden Geschlechter zeigten sich nichtj mehr ihrer schwierigen Aufgabe gewachsen.
| Da ist es denn erklärlich, wenn schon in den Jahren
1348 und 1368 aufrührerische Bewegungen stattfanden, anderen Spitze die Weber und Walker standen, welche aberrasch unterdrückt wurden. Im XV. Jahrhundert hörten dieAufstände nicht auf; gleich das erste Jahr begann mit einemsolchen, und wiederum waren es die Tuchmacher, welche durch
') Loerseli: Ueber die Ursachen und Folgen der Verfassungsänderungvon 1428. in Hangen a. a. 0. II, S. 54'2—606.