eine andere Autorität, sei sie die des städtischen Ratlies oderVogtes oder später der Zunft. Und gerade das elementarsteKrforderniss einer in grösserem Style arbeitenden Industrie,die Te chnik, ist es, welche wir zuerst und am ausführlichstenin den frühesten Urkunden, die uns über das Gewerbe-wesen aufbewahrt sind'! behandelt finden, so in den ausführ-lichen Reglements des Wollenamts zu Wesel vom Jahre 1329,zu Goch aus dem XIV. Jahrhundert und zu Aachen vom Jahre1387. Besonders in der Textilindustrie zeigte sich die Ord-nung der Technik zuerst, und damit tritt der Unterschiedgegen das eigentliche Handwerk zu Tage. Die Producte desSchusters und Schneiders gelangen direct in die Hand desendlichen Consumenten; dieser ist, wie Käufer aus erster Hand,so auch persönlicher Kritiker der Waare, welche sich nachseinem persönlichen Geschmack und Bcdürfniss richtet. Spe-cielle Vorschriften können hier nicht gegeben, höchstens all-gemeine Visitationen veranstaltet werden; die entscheidendeControle übt der Consument selbst aus. Dagegen gelangendie Gewebe in die weite Welt, gehen ballenweise uneröffnetvon Handelsmann zu Handelsmann; da sind Garantieen noth-wendig, um den Grosshandel zu ermöglichen, um den gutenRuf der Finna, der Stadt, zu begründen.
Die Wolle betreffend, wurde der Ankauf einzelner schlechter jSorten zum Zwecke, Tücher daraus zu machen, ganz verboten;andere Sorten mussten speziell besichtigt und die Käufer <konnten gezwungen werden, sie wieder auf den Markt zurück- jzubringen. Das Kratzen der Wolle war untersagt; sie musste ;gekämmt werden, und die Kämme waren gleichfalls vorgeschrie- 'ben. Breite, Länge und Güte des Tuches waren bestimmt, jdie Leisten angegeben und das Vermischen guter Wollsortenmit schlechten oder mit Flachs nicht gestattet. Schlechtes ;Falten, Rauhen. Noppen und Färben war mit Strafen belegt,die Technik des Färbens vorgeschrieben. s
Die Durchführung so weitgehender Bestimmungen erfor-derte eine genaue und mehrfache Controle^ Die Einlegerhatten die Wolle zu revidiren und verwiegen zu lassen, wobeialle Wollhändler sich des gleichen Gewichts bedienen mussten;sie achteten darauf, dass nicht schlechtere mit besseren Woll-sorten vermischt wurden, auf den Eid des Händlers; nasse,filzige und schmutzige Wolle durfte nicht eingelegt weiden.Die Stockträger hatten die Tücher auf Webstuhl und Trocken-rahmen zu controliren und sich zu überzeugen , dass die gehö-rige Anzahl Garnstränge verwebt worden war und die Gewebedie gesetzliche Breite und Länge hatten. Alle einzelnen Pro-cesse, wie Trocknen, nach Hause tragen, Waschen und Walken,unterlagen der Beaufsichtigung, welche in Aachen dadurch er-leichtert wurde, dass es besondere Häuser für das Ausrecken