Besondere Verhältnisse der Venetianer. .387
eine Kirche und eine Straße zu besitzen, so wie an die Ver-heißung, welche den Venetianern durch das Privilegium desKönigs Balduin des Zweyten ertheilt war, daß auch vonder Stadt Askalon und deren Gebiete ein Dntttheil untergleichen Verhältnissen und Rechten wie das lyrische Dritt-theil ihnen überlassen werden sollte. Marsilins fügt dieBemerkung hinzu, daß auf dem Gebiete von Askalon außeretwa zwanzig unbeträchtlicher» Ortschaften zwey und siebzigCasalien mit wenigstens zweyhundert Bauernfamiliengezahlt wurden.
72) Lt iernrr ynoä in äistrictuäicrav civitatis (8ca1onae) sunti-XX casalia, et etiam iä, mi-
nus inter äicra imdetur (d. 1. was
die geringere Angabe ist), äucenraelamiliae rexeriuntur. Vgl. Gösch,der Äreuzzüge Buch H. Kap. 24 .S. 497-
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