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7,1 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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Anordnungen in Damiette.

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gewannen dem Könige Ludwig die Zuneigung der Geistlich-keit und der syrischen Barone und Ritterorden; dagegen er-weckten seine Bestimmungen über die Vertheilung der inDamiette gefundenen Beute bey manchen Pilgern Unzufrie-denheit. Als der König wegen dieser Angelegenheit eineVerathung mit den Prälaten und Baronen hielt, so warder Patriarch von Jerusalem, welcher zuerst seine Stimmegab, der Meinung, daß am zweckmäßigsten seyn würde,wenn der König alle in der eroberten Stadt gefundenenVorräthe an Korn, Gerste, Reiß und übrigen Lebensmittelnan sich nähme und darüber nach den Bedürfnissen der Stadtund des Heers der Pilger verfügte, in Beziehung auf dieübrige Beute aber im Heere den Befehl verkündigen ließe,daß jeder Pilger bey Strafe des kirchlichen Bannes das vonihm erbeutete Gut in die Wohnung des päpstlichen Legatenbringen sollte. Diese Meinung fand zwar allgemeine Zu-stimmung; die Beute, welche dem Legaten überliefert wurde,betrug aber nicht mehr als sechs Tausend Livres. Als hier-auf der König und die Barone dem Ritter") Johann vonValery das Amt eines Schatzmeisters für diese Summenmit der Vollmacht, darüber nach seinem Ermessen zu ver-fügen, anrrngen: so antwortete dieser Ritter dem Könige:Gnädiger Herr, ich bin euch zwar sehr dankbar für diegroße Ehre, welche ihr durch solchen Antrag mir erweist,ich kann aber, so es Gott gefällt, dieses Geschäftes michnicht unterwinden, weil ich dadurch den alten löblichen Ge-wohnheiten des heiligen Landes entgegen handeln würde.Denn nach diesen Gewohnheiten, welche der König Johannvon Jerusalem, als er Damiette eroberte, und alle Königevon Jerusalem vor ihm in ähnlichen Fällen beobachtet haben.

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S.Ctzr.

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