<4 Geschichte der Krenzzüge. Buch VIII. Kap. I.
tzgg Verbot der Turniere für drey Jahre verkündigt, damitdie allgemeine Bewaffnung für die Errettung des heiligenLandes in keiner Hinsicht gehindert würde; und für vierJahre wurde jeder Handel und Verkehr mit den Saracencnuntersagt ^).
Unter diesen Verordnungen fand die Verfügung, daßdie Beysteuer, welche der Geistlichkeit auferlegt wurde, indie Hände von päpstlichen Bevollmächtigten überliefert wer-den sollte, schon auf dem Concilium sehr heftigen Wider-spruchs), obwohl sie nur die Wiederholung einer von derallgemeinen Kirchcnversammlung des Laterans genehmigtenAnordnung warDie Widersacher des Papstes nahmenauch nach der Beendigung der Kirchenversammlnng vonjener Verfügung Gelegenheit, im Volke überall den in frü-herer Zeit oftmals geäußerten Verdacht wieder aufzuregen,als ob das Geld, welches dem Vorgeben nach für die Er-rettung des heiligen Landes gesammelt würde, nur zur Be-reicherung der römischen Pfaffheit diente^).
Dieser Verdacht hinderte sehr den Erfolg der Bemü-hungen des Bischofs von Berytus, welcher als Bevollmäch-tigter der syrischen Christen, begleitet von dem PredigermöncheArnulf, Frankreich durchreiste und durch bewegliche Schil-derungen von der Noth des heiligen Landes und durch be-redte Ermahnung das Mitleiden des Volks in Anspruchnahm. Aus Frankreich begab sich der Bischof mit seinemBegleiter nach England. Da der König Heinrich aber einFreund des Kaisers Friedrich war, und in England über-
23 ) MarUiLeus kar. x. 673 — 67Z.A7LNS1 Loneil. 1. 0. x. 623-632.
2Z) IVlLttli. kar. x. 679.
24) S. Gesch. d. Kreuz;. Buch VH.Beil. S. ro.
2Z) multotiens eonyuerun-
tur üäeles eeclesiae, se äe xecrunia.8UL l'crrae sanerav in riiixilium coir-x>«r KomaiiLin curiam lkuisL«
üekrauÜLws. IVlattlr. raris. x. 679»