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5 (1854) Von 1756 bis 1763
Entstehung
Seite
302
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Dieselbe Versicherung gab die Kaiserin dem König !durch den Fürsten Rcpnin, welchen sic an ihn als Ge-sandten geschickt hatte.

So war dieser nun im Stande Schweidnitz zu bela- ,gern, dessen Eroberung er zehn bis zwölf Tage nach Er-öffnung der Laufgräben für sicher hielt'). Auf des KönigsBefehl hatten der Herzog von Bevern und General WernerEnde Juni Oberschlcsicn verlassen und sich zum Heere des !Königs zur Deckung der Belagerung von Schweidnitz gezogen,wie General Beck zu Daun stieß. Am 4. August begann dieEinschließung der Festung. Daun machte einen Versuch siezu entsetzen, indem er am 16. August mit 48,006 Mannund 184 Geschützen den Herzog von Bevern bei Rcichcn-bach angriff. Dieser, der nur 7000 Mann mit 88 Geschützenhatte, vcrthcidigte sich ebenso tüchtig als einsichtsvoll underhielt vom Könige Unterstützung. Daun ließ nach einemVerluste von 1000 Todtcn, Verwundeten und Gefangenen iab, zog sicy wieder in das Gebirge und that seitdem nichtsmehr zum Entsätze der Festung, weil er keine Schlacht wa-gen wollte und man in Wien wohl wußte, daß die Fran-zosen sich zum Frieden neigten. Haddick übernahm jetzt,wie schon erwähnt, an Scrbcllonis Stelle den Oberbefehlin Sachsen.

Schweidnitz hatte eine Besatzung von l2,500 Mann, ,,unter denen 10,000 auserlesene Truppen, mit allen Bcdürf- ^nisscn auf drei Monate versehen, und besaß in dem General !Guasco einen ebenso ausgezeichneten Commandantcn, als in 4dem General Gribcauval einen Ingenieur und Artilleristen j?von ausgcbrcitctcm Rufe. Die Festungswerke waren vcr- Lzstärkt und zweckmäßige Anstalten zur Vcrthcidigung, jedoch ^nicht gegen eine regelmäßige Belagerung getroffen worden, ^

welcher zu widerstehen der Platz gar nicht geeignet war.

Die Anstalten zur Belagerung wurden nicht gut getroffen jl jund nur 10,000 Mann unter dem General Taucnzicn dazu iZbestimmt. Oberst Dieskau stand dem Geschützwesen vor und ^ ^der Major Lcfcbvre leitete als Ingenieur die Bclagcrungs- ^ ^

I) Friedrich den 22. Juli an Heinrich, bei Schöning Hl. S. 385. ^ «