Die Russen vor Küstrin.
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schneiden, an einem Tage 100 Mann, jeden mit 50 Stock-schlagen bestrafen, doch ohne wesentlichen Erfolg').
Obgleich nicht mit hinlänglichen Mitteln zu einer Be-lagerung versehen, ließ Fcrmor dennoch seit dem 15. AugustKüstrin auf dem rechten Oderufer beschießen, während sichDohna gegenüber auf dem linken Ufer befand. Zn derStadt griff das dadurch entstandene Feuer so schnell umsich, daß sie sogleich völlig abbrannte. Dennoch wollte derentschlossene Commandant von Wuthenow die Festung nichtübergeben, woraus die Russen ansingen eine Art vonParallele zur eigentlichen Belagerung zu ziehen. Die dro-hende Aufforderung zur Ucbcrgabe blieb ohne allen Erfolg.
Dohna hielt sich mit seinem Heere mit Recht für zuschwach, um die Russen aufhalten zu können. Der König,welcher diese mit Unrecht übermäßig geringschätzte, war dar-über sehr unwillig. Er schrieb dem Grafen besonders sehr 12. Aug.unzufrieden über die ostpreussischen Regimenter, welche ihmbei Jägerndorf und vor Stralsund nicht genügt hatten:
„Wir müssen nun anfangcn die Russen tüchtig abzuprügcln.
Wenn Ihr über die Oder geht, so sagt allen Eucrn Ofsi-cicren, mein Wahlspruch wäre: Siegen oder sterben! wernicht so denke, könne sich zum Teufel scheren")." Er ließin Landshut den Markgrafen Karl von Brandenburg-Schwedt mit Zictcn und Fouque und 40,000 Mann zurVcrtheidkgung Schlesiens gegen 70—75,000 Oestcrreichcrunter Daun, seinen Bruder Heinrich mit etwa 30,000 Mannzur Vcrthcidigung Sachsens zurück, ernannte diesen für den 10 . Aug.Fall seines Todes mit unbeschränkter Gewalt zum Vor-munde seines Neffen Friedrich Milhelm, als Thronerbenund empfahl für diesen Fall die möglichste Thätigkeit inden Hcercsbcwegungcn, damit der Feind nichts von der Aen-dcrung des Oberbefehls merke, indem er auf den Friedenhoffte, wenn man sich in diesem Feldzüge tüchtig behaupte.
Er wollte zuerst die Russen schlagen, dann Dohna ge-il Daß wird mit vielen Einzelnheitcn in den (preussischen) Nachrichtenvon der Aufführung der Russen in der Gegend von Küstrin umständlichgemeldet. Deutsche Kricgßkanzlci von 1759, I. S. 715 — 825.
2) Bei Schöning I. S. 2L1.
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