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Buch VIII. Erstes Hauptstück.
den Officicren und Soldaten den kriegerischen, oft in begei-sterte Hingebung übergehenden Geist einzuhauchen, der vor-zugsweise das Heer des bewunderungswürdigen Königs be-seelte, welcher jetzt den Kampf gegen so große Uebermacht^ beginnen sollte.
Den drohenden Entwürfen und Bewegungen ihrer Feindegegenüber, setzten sich Preussen und England in die ihnennöthige Verfassung. Gegen das, wie sie sich ausdrückten,wenig natürliche Bündniß Oesterreichs und Frankreichs vom1. Mai 1756, dem mehrere Mächte beigctrctcn, um die Reichs-verfassung umzuwcrfen und die protestantische Religion inDeutschland zu vernichten, erweiterten sic ihr früheres Bünd-1757 «iß dahin, daß der König von England sich verpflichtete ein11. Jan. Bcobachtungshcer von 50,000 Mann zu stellen, wozu 20,000Preussen stoßen sollten, dem Könige von Preussen jährlich1,000,000 Pfund Sterling Hülfsgelder zu zahlen, welche je-doch nicht gezahlt wurden'), und zu dessen Unterstützung einGeschwader von acht Linienschiffen, und auf Verlangen nochmehr, in die Ostsee zu schicken, was nicht geschickt wurde.Durch englische Subsidien wurde der Landgraf Wilhelm VIII.von Hessen-Kassel bewogen 12,000 Mann, der Herzog Karlvon Braunschwcig 6000 Mann, der Herzog von Gotha 2000Mann, der Graf zu Schaumburg-Lippe 1000 Mann zu
26.000 Hannoveranern zu stellen, zu welchen 20,000 Preussenstoßen und so das 67,000 Mann starke hannöverischc Bcob-
^ achtungsheer bilden sollten. Dabei rüstete Friedrich II. selbst
sehr thätig. Er vermehrte sein Heer, mit Einschluß derallerdings, wie wir gezeigt haben, sehr unzuverlässigen, auf
22.000 Mann gebrachten Sachsen, um 50,000 Mann, wo-durch cs insgesammt im Frühjahre 152,000 Mann starkwurde, während er noch außerdem 58,000 Mann in denGarnisonen größtcntheils der festen Plätze hatte. Die be-absichtigte größere Vermehrung wurde jedoch nie erreicht,dann das Heer vorzüglich durch den Abgang vieler Sachsensehr geschwächt. Friedrich konnte mit den 45,000 Mann
^ I) Der Vertrag erst seit 1802 durch Koch bekannt, bei Schöll III.
S. 30 Anmerkung.