32
s f. .
I
Buch VIll. Erstes Hauptstück.
Reichsfeindin zu erklären und fremde Truppen vom deut-schen Boden abzuhaltcn. Der Kurfürst von Mainz alsRcichserzkanzlcr gestattete gar nicht das vorzutragen. Auf1757 Antrag des Kaisers wurde nun ganz ungewöhnlich schnell10. Jan. der Reichscxecutronskrieg und die Aufstellung eines dreifa-chen Reichscontingents gegen Friedrich II., bis der Königvon Polen wieder in den Besitz seines Kurfürstenthums ge-setzt und entschädigt sei, vom Reichstage mit 60 von 99Stimmen beschlossen. Für den Antrag stimmten von Pro-testanten Brandenburg-Ansbach, Mecklenburg-Schwerin undHessen-Darmstadti dagegen aber hauptsächlich Hannover,Sachsen-Gotha, -Altenburg, -Weimar und -Eisenach, Bai-reuth, Braunschweig, Nassau, Baden, Hessen-Kassel undSchaumburg-Lippe.
Natürlich war dadurch der König noch nicht geschlagen.Der Freiherr v. Plotho, sein Gesandter in Regensburg beidem Reichstage, vertrat ihn mit ebenso vieler Ausdauer alsEntschiedenheit und Derbheit, welche auch wirklich zuweilenin Grobheit überging. Als z. B. der Rcichshofrath Zwangs- °maßregeln gegen die für Preussen erscheinenden Druckschriftenals gegen Schmähschriften anordnete und der Kaiser sich we-gen der unter des Königs von Preussen und seiner MinisterNamen erschienenen Schriften das Behörige zu seiner Zeit1756 vorbehielt, so erklärte Plotho, er gönne es dem Wiener Hofe23. Dec. gern, daß die Federn der niederträchtigsten Leute demselbenverkauft seien und daß der österreichische Gesandte ein Pas-quill gegen den König von Preussen in seinen Schutz ge- snommcn. Dieses Verbrechens halber wolle sich sein König ^die Genugthuung ebenfalls Vorbehalten. Es entstanden überden in den preußischen Denkschriften herrschenden Ton vieleBeschwerden, und diese gaben dem allerdings für Oesterreichparteiischen Kurfürsten von Mainz eine nicht unwillkommeneVeranlassung, die Annahme mehrer preußischer Denkschriften !wegen der Ausdrücke: schändliche Absichten, detestabel, Ro-domontaden und dcrgl. mehr geradehin zu verweigern. Da-gegen beschwerte sich Preussen ziemlich mit gleichem Rechte,daß man ihm Vergewaltigungen, Friedbruch, Verletzung gött-licher und menschlicher Gesetze vorgcworfen und daß Oestcr-