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5 (1854) Von 1756 bis 1763
Entstehung
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Buch MI. Erstes Hauptstück.

fern. Die alten schwerfälligen Formen der Verfassung warenfast noch gänzlich vorhanden, allein ohne alle Lebenskraft.Jeder der Fürsten handelte nach seinem Belieben, am mei-sten die mächtiger», welche Niemand daran hindern konnte.Wurden Klagen bei den Reichsgerichten erhoben, so war keinEnde des Protestes abzusehen, und wenn endlich auch einUrtelsspruch erfolgte, so konnte er höchstens gegen die klei-nern Rcichsstände, nicht aber gegen die größer» vollzogenwerden.

Kein Reichsstand sollte sein Recht mit den Waffen neh-men; allein wer vom Reiche hätte Hülfe hoffen wollen, würdedie größte Unbekanntschaft mit den deutschen Staatsangele-genheiten bekundet haben. Die berühmtesten Rcichsstaats-gclehrten bekannten öffentlich, daß diese Gesetze für so gutals abgefchafft gälten. Geschrieben, verfügt und erlassenwurde von dem Kaiser und den Reichsgerichten genug, abernur dann von den Reichsständen befolgt und beachtet, wennes in ihrem unmittelbaren Interesse war. Die Kaiser ihrer-seits fanden unter solchen Umständen ebensowenig Veranlas-sung für das ihnen anvertrautc Reich Opfer zu bringenals die Reichsstände, sorgten vielmehr wie diese auf Kostendes Reichs nur für das Interesse ihres Hauses. Überallwurde von der Heiligkeit des Reiches und des Rechts, undbesonders von der uralten deutschen Freiheit und deren Er-haltung gesprochen und geschrieben, nirgends aber daran ge-dacht für sie zu handeln. Es gab mit einem Worte nurnoch einen als solchen ohnmächtigen Kaiser und einzelnemehr oder minder mächtige und ohnmächtige Reichsstände,welche, wie es die Umstände mit sich brachten, selten vereint,meistens getrennt, ja gegen einander feindlich handelten. Dieschmutzigste Selbstsucht unter den Fürsten und den übrigenReichsständen hatte auch im Volke jedes Gefühl für das ge-meinsame Vaterland erstickt, jeder sah nur, wie er unter sei-nem Herrn am erträglichsten leben könne. Das Reich be-stand nur noch dem Namen nach.

In dieser Zeit bezogen fünfzehn katholische und evan-gelische Reichsfürsten, unter welchen die drei Kurfürsten vonder Pfalz, Mainz und Köln, ferner Würtemberg, Meklcnburg-