340 Buch VII. Zwölftes Hauptstück.
sich mehrere katholische Prälaten, wie der Abt Tobias vonLcubus, der besonderen Gunst des Königs erfreuten, anderewie der Abt von St. Vincenz in Breslau, Partei für ihnnahmen, war Friedrich doch im Allgemeinen zu mistrauischgegen die Katholiken, als daß er ihnen Staatsämter undMacht anvertraut hätte. Wie früher unter der österreichi-schen Regierung die evangelischen Schlesier, so wurden nundie katholischen von allen Staats- wie bereits von den Stadt-ämtern allmälig ausgeschlossen').
Von den Evangelischen durfte der König nur auf Unter-stützung rechnen. Es wurde ihnen, wo sie es wollten, dieErlaubniß zur Erbauung von Bcthäuscrn erthcilt, deren biszum Jahre 1750 über zweihundert entstanden, welche docherst seit dem Jahre 1764 Kirchen genannt wurden. Dennochstieg die Zahl der evangelischen Kirchen bei weitem nichtwieder so hoch, als sie im sechzehnten und siebzehnten Jahr-hundert gewesen war, ehe man angefangen hatte, sie ihnenzu nehmen. Eine besondere evangelisch-lutherische Jnspections-
1742. und Presbytcrialordnung für Schlesien wurde erlassen, undVisitationen angeordnct. Mit Erbauung der beiden Hofkir-chen in Breslau und Glogau für Reformirte erhielten dieGeistlichen derselben Parochialrecht über die im Ganzen niesehr zahlreichen Reformirten dieser Departements").
1750 Für die Mark wurde das bisherige kurmärkische Konsisto-rium als Oberconsistorium mit der Aufsicht und oberen Lei-tung über alle anderen Consistorien beauftragt. Es hattedie Prüfung der Candidaten, der Lehrer und des Lebensder Geistlichen, die milden Stiftungen und Schulen zu be-aufsichtigen und wurde auch bei Besetzung der Professurender Theologie bei den Universitäten befragt. Der Recursvon ihnen an die landesherrlichen Justizbehörden blieb wiebisher offen.
Die aus Mähren eingewandcrten böhmischen Brüder,wie die Herrnhuter, behielten die ihnen zugesicherte Gewissens-und politischen Freiheiten, doch verbot der König den Herrn-
1) Menzel am a. O. S. 151
2) Hensel's Kirchengeschichte S. 735.