330 Buch VII. Zwölftes Hauptstück.
das Oberamt in Breslau, wie er misfällig vernommen, daßdenen, welchen er die seither erledigten katholischen Präbcn-den bei den Stiftern verliehen, viele Schwierigkeiten gemachtwürden, che man sie in den Besitz der Präbcnden setze. Erwolle zwar die Stifter bei ihrer hergebrachten Verfassung las-sen, und deren Statuten nicht abändern, doch könnten diesenicht den Sinn haben, daß diejenigen, welche der Landesherrbegnadige, chikanirt und aus Privatabsicht vom Genuß derGnade zurückgehaltcn würden. Deshalb solle künftig Zeder,dem er eine Präbcnde gebe, ohne Aufschub eingeführt wer-den, doch dann Alles leisten, was die Statuten verschrieben.Er gestattete den geistlichen Stiftern wohl, ihm bei Erledi-gung der Prälaturen drei Subjecte vorzuschlagen, aus welchener den ernannte, welcher ihm zusagte. Er verwarf aber auch wohlsämmtlichc drei Präsentirte und ernannte den, welcher ihm be-liebte, welcher dann auch, wo es nöthig war, die päpstlicheBestäti-gung erhielt'). Daher wurde bei dem durchgreifenden VerfahrenFriedrichs dem Cardinale von Sinzendorf, ohngeachtet der ho-hen Auszeichnung, mit welcher ihm der König begegnete, dochals Abkömmlinge einer sehr vornehmen österreichischen Familieund Vasallen beider Kronen (indem ein Theil des Fürstcn-thums Neisse im Frieden österreichisch geblieben war) endlichbei der zwischen beiden Staaten herrschenden Spannung seineStellung so unbehaglich, daß er sie zu verlassen wünschte.Dem Könige lag vorzugsweise daran, die Nachfolge im Bis-thum Breslau einem hinreichend fügsamen Manne zu sichern,von dem er bei den etwa nöthigen Anordnungen keinen Wi-derstand zu besorgen hätte. Er ersah dazu den Grafen Phi-lipp Gotthard v. Schaffgotsch aus dem ältesten und vornehm-sten schlesischen Hause, übrigens einen geistlichen Weltmann,der ohne feste religiöse und sittliche Grundsätze die Freudendes Lebens und des Augenblicks in ausgedehntem Maße sehrheiter und ziemlich rücksichtslos zu genießen gewohnt war.Bereits unter der österreichischen Regierung war bei aller demKirchenthum übrigens erwiesenen Gunst das Ucbergcwicht der
I) Urkunden in Stenzel's scriptores rerum Silesincurum 1. II.x. 282. u. 378.