Staatsgewalt in kirchlichen Dingen stets mit großem Nach-druck geltend gemacht worden. Seit Jahrhunderten wurdeder bischöfliche Stuhl zu Breslau stets nach den Winken deswiener Hofes zuletzt großentheils mit Ausländern besetzt. EinVersuch des Domcapitels (1599) sein Wahlrecht gegen denWillen des kaiserlichen Hofes auszuübcn, hatte die Verwer-fung der Wahl zur Folge gehabt. Das Capitel war unterMitwirkung des Hofes zu einer diesem gehorsamen adeligenKörperschaft geworden '). Der König befahl daher dem Mi- 1743nister Münchow, das zur Wahl eines Coadjutors Nothwcn- Ma-dige binnen etwa vier Wochen vorzubereiten. Münchowschilderte ihm die Schwierigkeit wegen der Persönlichkeit desGrafen Schaffgotsch, bewirkte aber dennoch, daß der Cardi-nal, obwohl erst unter heißen Thränen, einwilligte, an denPapst zu schreiben und dessen Zustimmung zu erbitten; dochmöge der König ihn erstens vor dem unüberlegten Beneh-men und der unruhigen Laune des Grafen sichern, daher demCardinal gestatten, den Schaffgotsch sogleich zwanzig Meilenvom Bisthumssprengel zu entfernen, sobald dieser ihm Ursachezur Unzufriedenheit gebe; zweitens gestatten, daß die Einkünftedes Bisthums ohne Kosten für den König vermehrt würden,wozu der Cardinal Vorschläge machen werde; drittens demGünstlinge des Cardinals einem v. Falkenhcin eine Gnaden-kommende des Malthescrordens in Schlesien gewähren. DerKönig willigte in Alles. Als nun bald darauf die Abteistelledes reichen Augustinerchorherrenstifts auf dem Sande beiBreslau erledigt wurde, drang er dem Convente unter Theil- 1743nähme des Cardinals mit Verwerfung der drei ihm prüfen-tirten Mitglieder den Grafen Schaffgotsch zum Abte auf,obwohl der Graf diesem Orden gar nicht angehörtc, indem erihnen, wenn sie ungehorsam wären, mit seiner Ungnade drohte.
Weil die guten Leute nicht wussten, wie ernstlich das gemeint,und was darunter zu verstehen sei, gaben sic erst nach, alsman sic ausdrücklich mit dem Verluste ihrer Privilegien, Gc-fangensetzung der Widerspenstigen und Belegung der Abteimit Soldaten bedrohte. Es wurde ihnen dann noch bei Strafe
1) Menzel's neuere deutsche Geschichte Th. XI. S. IM.