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Buch VII. Zwölftes Hauptstück.
Bedingungen in das beabsichtigte Generalvicariat willigenwollen; allein nach Abschluß des breslauer Friedens ließFriedrich diese Angelegenheit auch wegen der damit verknüpf,ten Kosten als nicht wesentlich nothwendig oder doch nichterheblich genug, fallen. Es hatte auch in der That die ka-tholische Geistlichkeit keine Veranlassung, sich über Verände-rungen in den kirchlichen Einrichtungen zu beschweren. Esblieb Alles auf dem Fuße der altranstädtischen Convention,namentlich blieben in den unmittelbaren Fürstenthümern dieevangelischen Einwohner dem Parochialzwange und den Pa-rochialabgaben an die katholische Geistlichkeit unterworfen, nurwurde in den Fürstenthümern Liegnitz, Bricg, Wohlau undOels die gleiche Berechtigung auch für die evangelische Geist-lichkcit gegen die katholischen Einwohner in Kraft gesetzt, wasder altranstädtischen Convention gemäß, aber unter der vo-rigen Regierung tatsächlich ausser Geltung getreten war.Der Cardinal verpflichtete die katholischen Geistlichen, sehrschicklich, an den Orten, welche dem katholischen Parochial-zwange unterworfen waren, von den evangelischen Geistlichendie Gebühren für Aufgebote, Trauungen, Taufen und Be-gräbnisse nicht mehr zu fordern, und erhielt vom Könige beiBestätigung dieser Anordnung eine gleiche Befreiung der ka-tholischen Geistlichen vom evangelischen Pfarrzwange. DerCardinal hatte in einem schon erwähnten Hirtenbrief im Au-gust 1742 mit Beziehung auf das gerechte Verfahren desKönigs gegen die katholische Kirche und auf dessen Willen,daß sämmtliche Untcrthancn in christlicher und bürgerlicherEinigkeit leben sollten, allen katholischen Geistlichen ernstlichbefohlen, sich jedes schimpflichen und gehässigen Ausdrucksgegen andere Religionsgcnossen und besonders des WortesKetzer zu enthalten, auch das Abendmahl der augsburgischenConfessionsverwandten nicht mit dem schimpflichen Ausdrucke:Stoppen — zu belegen, vielmehr das auf des Cardinals Be-fehl gedruckte Gebet für die Erhaltung des Königs und desköniglichen Hauses eifrig und oft zu wiederholen.
Anfänglich wurden bei den Obcrconsistoricn in Breslau,Glogau und Oppeln auch katholische Prälaten neben evange-lischen Geistlichen bestellt, wahrscheinlich in Rücksicht auf ge-