Justizreform.
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hörig auf die Finger sähen, denselben vielmehr allerhandschädlichen Unfug, Aufhaltung der Sachen, auch Jntriguenbei siscaü'schen Untersuchungen unter dem Deckmantel der hei-ligen Justiz zum Ruin der Unterthanen gestatteten, die oftwegen kleiner Vergehen oder ganz unschuldig an den Bettel-stab gebracht würden. Er befahl dem Generaldirectorio, sorg-fältig darüber zu wachen, daß die Fiscale die Sachen kurzund gut ohne Eigennutz abmachten, sonst werde er — derKönig — sich an die Präsidenten halten.
Nun, gleich im ersten Monate nach dem Dresdener-Frieden, griff er diese ihm so am Herzen liegende Angelegen-heit mit dem grössten Ernste an. Er schrieb an Cocceji, 1746nun, nach geschlossenem Frieden könne er zu den Klagen über 3 an.ganz verdorbene Justizverwaltung nicht mehr stillschweigen,sondern müsse sich selbst darein meliren. Er befahl, daßCircularordres an alle Justizcollegicn geschickt würden, worindieselben von den bisher bei den eingeriffenen, oft himmel-schreienden Misbräuchen der Justiz nach der alten Leier derwohlhergcbrachten Observanz und dergleichen, öffentlich tole-rirten Mitteln der Ungerechtigkeit abgemahnt, hingegen ange-wiesen würden, künftig bei Vermeidung seiner höchsten Un-gnade und unausbleiblichen Bestrafung, allein dahin zu ar-beiten, daß Jedermann ohne Ansehen der Person eine kurzeund solide Justiz ohne großes Sportuliren und Kosten undmit Aufhebung der gewöhnlichen Verzögerungen und unnö-thigen Instanzen administrirt werde').
Er hatte dem Minister Cocceji bereits früher aufgetra-gen, bei den Angaben über den Verfall der Justiz undden Verbcsserungscntwürfen nicht bei der Rinde des Baumsstehen zu bleiben, sondern die Wurzel anzufassen. Begünstigtwurde die Reform einigermaßen dadurch, daß der König dasbisher für die Kurmark besessene Privilegium üo non ap-xeUanäo, welches ihm Karl VII. zugesichert, vom KaiserFranz den 31. Mai 1746 allgemein und unbeschränkt fürseine sämmtlichcn Länder wirklich erhielt, wodurch die bis-herige Abhängigkeit vieler preussischen Gerichte von den Reichs-
I) Heldenleben lll. S. IS8.