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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Buch VII. Zwölftes Hauptstück.

war, besonders die Einkünfte seiner Domainen zu erhöhen,so wollte er das doch durchaus nicht durch vermehrte Bela-stung der unglücklichen Bauern bewirken, hatte ihnen viel-1747 mehr gern Erleichterung verschafft. Er befahl dem General-16. März, directorium, bei Ablauf der Pachtjahre der Domainen-Aemterzwar pflichtmäßig die Pachtanschläge zu revidiren und dieErhöhung derselben zu ermitteln, doch am wenigsten mit Er-höhung der Leistungen der Unterthanen, wie sie Namen ha-ben möchten. Ordentliche Pächter solle man beibehalten, dochbei Erneuerung der Pacht alle Amtsunterthanen vorfordernund umständlich vernehmen, auch gründlich untersuchen, obder Pächter bisher den Unterthanen hart gefallen, oder ob erchristlich mit ihnen umgegangen und auf ihre Erhaltung thät-lich bedacht gewesen sei. Ist der Beamtete, sagte er, einBauernplacker gewesen, soll er, wenngleich er sonst gut ge-wirthschaftet und richtig bezahlt hat, aus dem Amte wegge-schafft und ein anderer billiger, ehrlicher Pächter aufgesuchtwerden'). Der König wollte nicht, daß man das Recht desBierausschanks der Städte zu Gunsten der Erhöhung desDomainenertrags beschränke; das sei gottlos und strafbar,indem dadurch den Bürgern ihre Nahrung entzogen und derHals abgeschnitten werde. Das und dergleichen verfluchtePlusmacherei soll inskünftige durchaus nicht mehr sein, son-dern auf Privilegia und Gerechtigkeiten reflectiret, und jedemgelassen werden, was ihm gehöre').

1742 Er warf dem Generaldirectorium vor, daß die Bauern' durch unendliche Bedrückungen der Beamteten ganz herunter-gebracht würden und bei ihren Klagen kein Gehör fänden,indem man gegen die Pächter durch die Finger sehe. Er be-fahl mit aller Strenge, das abzustellen, da er nicht zugebenwürde, daß die Pächter mit seinen Unterthanen so tyrannischverführen, sonst werde er ein so gottloses Haushalten auf dasNachdrücklichste bestrafen'). Er befahl, die Präsidenten der

1) Rödenbeck I. S. 376.

2) So zu verfahren befahl er dem Generaldirectorium in der neuenInstruction v. Z. 1748 bei Preuß, Friedrich der Große LH. IV. S. 469.

3) Rodenbeck N. S. 392.