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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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304
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304 Buch VIl. Zwölftes Hauptstück.

13 Garnisonregimciitern von zusammen 122 Bataillons, jedeszu 880 Köpfen, zusammen aus 107,000 Mann Fußvolks,dann aus 64 Schwadronen Husaren, jede zu 120 Mann und130 Schwadronen Kürassieren und Dragonern zu 158 Mann,insgcsammt 30,000 Reitern, das ganze Heer also etwa aus136,000 Mann '). Der König vermehrte dasselbe besondersseit dem Jahre 1753, so daß es zu Ende des Jahres 1755aus 32,500 Mann Reiterei und fast 120,000 Mann Fußvolks,insgcsammt aus über 152,000 Mann bestand.

Auf das Engste mit der Vermehrung des Heeres ver-bunden waren die Finanzen. Friedrich zeigte sich gleich beidem Antritte seiner Regierung nicht so verschwenderisch, wieManche gehofft, Bessere gefürchtet hatten. Viele klagten, wieseine geliebte Schwester bezeugt, er sei geiziger als sein Va-ters. Regelmäßig im Sommer nach Beendigung des soge-nannten Etatsjahrcs erschienen sämmtliche Minister des Gc-ncraldircctoriums in Sanssouci, um die Etats, d. h. die Fest-setzung der Einnahmen und Ausgaben erneuern zu lassen,darüber Rechenschaft und Auskunft zu geben, und neue Be-stimmungen zu erhalten. Der König theilte dann mit, welcheSummen er besonders und wozu er sie bestimmt hatte. Erunterhielt sich mit den Ministern oft sehr genau über alleEinzelnheiten.

Die Steucrverfassung blieb wesentlich, wie sie sein Va-ter eingerichtet hatte. Was er deshalb in Schlesien vcrord-1748 net, haben wir bereits angeführt. In seiner neuen Instructionfür das Gcncraldircctorium will er aber, wie wir sehen wer-den, durchaus nichts von der Plusmachcrci wissen, welche un-ter seinem Vater so sehr an der Tagesordnung war und ganzipr Gegensatz zu diesem verbietet er den Fiscalcn, Jägern undForstbedienten bei Strafe des Stranges die Edcllcute zu chi-kaniren und alte längst verjährte Processe und Grcnzstrcitig-keitcn wieder aufzuwärmen, indem er nochmals festsetztc, daßein Vasall, der 1741 im wirklichen Besitze eines Grundstücksoder einer Gerechtigkeit gewesen sei, den Besitz nicht weiter

j I) Ranke IV. S. 128.

2) IVIömoires äe Lareitb II. p. 301.