Heer. Finanzen.
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19,000 Mann 80 Schritt in einer Minute so gerade vor-rucken, als wenn sie mit der Schnur abgemessen wäre. DieGeschwindigkeit des Schießens kannte er seit acht Jahren,und doch setzte sie ihn jedesmal in Erstaunen, doch tadelte er,daß das Feuern in der Regel zu tief gehe ') und nicht gehö-rig beachtet werde. Wenn die Maschine einmal ausgezogensei, schieße der Soldat, ohne zu wissen, wohin. Doch kamcs dem Könige nicht darauf vorzüglich an, sondern auf ra-sches Vorrücken, um den Feind ausser Fassung zu bringen.Auch von der Reiterei verlangte er daher, daß sie geschlossenund lebhaft angreisc. Wir haben schon angeführt, daß erallen Reiterofsicieren bei infamer Cassation verbot, sich jemalsvom Feinde angreifcn zu lassen. Der König setzte den krie-gerischen Geist, die militairische Tugend des Heeres in dreiDinge, Ordnung, Gehorsam und Tapferkeit. Die zur Ge-wohnheit gewordene Ordnung bewirke, daß in der dringend-sten Gefahr die Verwirrung der Prcussen doch noch mehrHaltung in sich habe, als der gewöhnliche Zustand des Fein-des. Das hatte er bei Mollwitz gesehen. Der Gehorsammache, daß ohne Widerspruch zur Ausführung des Befohle-nen geschritten werde, daß Niemand verzweifele. Die Tapfer-keit beruhe darauf, daß die Officicre nur von den Waffenihr Glück erwarten und ihren Ehrgeiz darin finden, fernerdaß auch der Soldat Zutrauen zu sich habe, und als Ehren-punkt betrachte, niemals zu weichen. Diesen im Kriege ent-wickelten Geist im Frieden zu nähren, das Heer in immervollkommeneren Zustand zu bringen, war das vornehmste Be-mühen des Königs. Er sah freilich recht gut ein, daß erseine Absichten nicht vollständig bei einem Heere erreichenkonnte, das zur Hälfte aus Soldaten bestand, die keinen An-theil an der Wohlfahrt des Landes nähmen. Doch ließ sichdas unter den damaligen Verhältnissen nicht ändern, und warin den übrigen Staaten nicht wesentlich anders.
Um das Jahr 1750 bestand das Heer aus 48 Feld- und
l) Der König hatte 1744 (den Dragonern wenigstens) befohlen,nicht mehr so hoch als bisher, sondern niedriger anzuschlagen; beiPrcuß, Urkundenbuch V. S. 74.