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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Finanzen.

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beweisen, sondern darin geschützt und unter keinerlei Vorwandin Anspruch genommen werden solle. Bei Processen aberzwischen der Kammer und den Edclleuten solle das General-directorium diesen nicht nur Gerechtigkeit widerfahren lassen,sondern ihm, dem Könige, eher als 4>en Edclleuten zu nahethun, weil das, was dem Könige ein unmcrklichcr Verlust,diesen ein großer. Vortheil sein könne'). Das Herz bluteihm, sagte er einmal, wenn er an zwei Auflagen denke, desServis in den Städten und die Cavalleriegclder auf demplatten Lande. Er würde sie so gern aufhcbcn, doch gestattees der Zustand der Kassen nichts. Ein strenges und sehrgenaues Reglement wurde 1743 erlassen für den Nachlaß derContribution bei Hagel- und Brandschaden, Ucberschwem-mung und Viehsterben.

Der Etat der alten Provinzen, ohne Schlesien, vom Jahre1742 — 1743 war fast völlig gleich mit dem seines Vaters,nur belief sich die Einnahme insgesammt auf 60,000 Thlr.weniger, zum Thcile wohl, weil die Summen mehr rund zuTausenden und nur selten bis zu Hunderten angegeben wur-den, während sie bei seinem Vater bis auf einzelne Thaler,ja Groschen und Pfennige angesetzt waren. Auch die Aus-gaben waren nicht wesentlich verändert. Die Kriegskassen-Ausgabe betrug etwa 300,000 Thlr. weniger, vielleicht, weilaus Schlesien mehr dafür verwendet wurde. Von der ge-sammten Einnahme der alten Provinzen im Betrage von7,310,000 Thlr. wurden wie früher jährlich.600,000 Thlr.in den Schatz gelegt. Der König behielt zu seiner Verfü-gung 190,000 Thlr., wovon für Reisen 20,000 Thlr. undfür Besoldungen und Pensionen 17,000 Thlr. verausgabtwurden. Die Königin Mutter erhielt 50,000 Thlr.; von dendrei Brüdern des Königs erhielt jeder 12,000 Thlr., von denbeiden Schwestern jede 3000 Thlr. ^). Das von den Vasallenin der Mark im Jahre 1744 aufgenommene Darlehn war

1) Preuß V. S. 469.

2) Ranke Hl. S. 404.

3) Nach dem mir durch den Geheimen Archiv-Rath Riedel freund-schastlich mitgetheilten Etat dieses Jahres.

Stenzel, Gesch. d. Preussisch. Staats. IV.

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