Das Hecr.
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zuzcigen; dagegen sollte ihm von den Chefs und Regiments-kommandeuren die Erledigung von Obristlieutcnants- undObristcnstcllcn nur einfach gemeldet, aber keineswegs Vor-schläge zur Besetzung derselben gemacht werden. Die Be-setzung solcher Stellen behielt der König lediglich zu seinerVerfügung '). Ausführliche Marsch- und Verpflcgungsreglc-mcnts schrieben genau vor, was dabei zu leisten und wie es 1743 u.zu vergüten sei. 1752
Daß der König den Adel zu den Ofsicierstellcn entschie-den vorzog und aus welchen Gründen, haben wir bereits ge-sagt. Ucbrigcns war er allerdings vollkommen frei von demVorurtheilc, als wenn Edclleute an sich fähiger zu Aemternwären. Er crwiedertc einem hannoverschen Grafen, der ihnbat, seinen Sohn wegen seiner Geburt sogleich bei dessen Ein-tritt in das Heer zum Ofsicier zu machen: wenn sein Sohndienen wolle, helfe ihm der Titel Graf zu nichts. Erwerde befördert werden, wenn er sein Handwerk gut gelernt,und setzte eigenhändig hinzu: „Die jungen Grafen, welchenichts gelernt haben, sind in allen Ländern iMoinnts; wennPNI- miravlk ein Graf zu etwas gut sein könnte, so müßteer sich nichts auf seinen Titel zu Gute thun, denn das sindnur Possen. Alles hängt vom persönlichen Verdienst ab."
Husarenofsicicre sollten gar nicht, jedenfalls nicht alle hei-rathen, was überhaupt von keinem Ofsicier ohne seine Ge-nehmigung geschehen durfte.
Jährlich, wie sein Vater, musterte der König die Trup-pen aller einzelnen Provinzen, wohin er sich vom Februar bisJuni begab, und sich vom Ganzen und Einzelnen auf dasGenaueste unterrichtete, und die Ucbungcn leitete. Besondersseitdem er im Jahr 1753 den Wiedcrausbruch des Kriegsbesorgte, führte er größere Feldmanoeuvres aus, um die Of-siciere im größeren Dienst zu üben. Es wurden die Hebun-gen auf alle im Kriege möglichen Fälle berechnet, ganz nachdem Grundsätze des Vcgetius, daß der Friede das Studium,der Krieg die Ausübung der Kunst fei. Durch die großenFeldmanoeuvres suchte er beides, Studium und Ausübung
1) Preuß, Urkundenbuch Th. V. S- 264.