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4 (1851) Von 1739 bis 1756
Entstehung
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298
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298 Buch VIl. Zwölftes Hanptstück.

Geld kostete und zu zahllosen Gcwaltthätigkeiten Veranlassunggab, welche sich die preussischen Werbeofficiere in andern Län-dern erlaubten, aus denen sie öfters vorzüglich wohlgewach-sene lange Kerle geradezu gewaltsam sortschlepptcn. Friedrichsah dem meistens nach und gericth dadurch vielfach in Zwistmit den Reichsständen, indem er gegen schwächere Staatennicht so human und gerecht war, wie gegen seine Untcrtha-nen. Es war überhaupt sehr schwer und fast unmöglich, dieGewaltthätigkeitcn der Officicre bei den Aushebungen undden Werbungen auch nur im Znlande zu verhindern, indemihnen in dieser Beziehung unter Friedrich Wilhelm I. Alleswar nachgesehen worden. Die Rcgimentschefs nahmen jungeLeute ohne Ansehen der Person, sogar gegen des Königsausdrückliche Verordnungen und Verbote, angesessene Leuteund Bürger überall weg, selbst aus den Schulen. Schonim December 1741 befahl der König dem FeldmarschallSchwerin auf das Strengste, die Werbeexcesse in Schlesienabzustellen. Die Generale Ziethen, Prinz Moritz von AnhaltDessau, Gras von Nassau, ja selbst der alte Fürst von Des-sau erhielten darüber scharfe Zurechtweisungen. Der alte Leo-pold erlaubte sich Alles, wo er die Macht hatte. Als sichsein Nachbar, der Fürst von Anhalt-Köthen das nicht ganzwollte gefallen lassen, schickte er ein Commando seines preus-sischen Regiments nach dessen Residenz, Köthen. Der Königbefahl ihm, dieses sogleich zurückzuziehen. Als ihm der Fürstbei einer anderen Gelegenheit in Beziehung auf einen vomKönige entlassenen Soldaten seines Regimentes widersprach,1746 schrieb ihm der König: „Da ich in dieser Sache Ordre ge-geben, so muß es dabei sein Bewenden haben. Ich verstehedarunter keinen Scherz und mögen Ew. Licbdcn mich nichtvor einen Fürsten von Zerbst oder Köthen nehmen, sondernmeinen Ordres ein Genüge thun, sonsten es nichts andersdenn Verdruß machen kann."

Doch nahm er es selbst mit Haltung der auf seinen ei-genen Befehl den Angeworbenen ertheilten sogenannten Ka-pitulationen der Dienstzeit nicht immer streng und zwang,auch nachdem sic abgelaufen war, die Mannschaft wohl noch