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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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294
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294 Buch VII. Zwölftes Hauptstück.

Bis dahin war in Schlesien verhältnißmäßig überhauptwenig regiert worden. Jetzt folgten einander schnell Verord-nungen, Patente, Edictc, Avertissements, Declarationen, No-tifikationen und Verbote, neue Formulare, Reglements, In-structionen u. dgl. mehr. Die österreichische Regierung hattecs sich und Anderen bequem gemacht, und sich um wenig ge-kümmert, die preussische machte es sich und Anderen unbe-quem, indem sie sich um Alles kümmerte, Alles wissen, Al-les leiten, Alles in Thätigkeit bringen, Alles zum Vortheilcdes Staates ausbeutcn wollte. Man kann indeß nicht leug-nen, daß, so lästig und unbequem den neuen Unterthanenoft dieses Viclrcgicrcn sein mochte, doch in dem Lande eineMenge von Hülfsqucllen hcrvorgerufcn und gefördert undsehr viel nützliche und zweckmäßige Einrichtungen getroffenwurden. Mit der alten noch übrigen Selbstständigkeit derStände, Städte und Gemeinden war cs freilich vorüber.Doch fand hier weniger als anderswo diese strenge Beamte-ten-Bevormundung Widerstand. Die leise Unzufriedenheitdes lebenden Geschlechts wurde überhört, das nächste hattesich daran gewöhnt und kannte es nicht anders.

Was die Stände des Staats, d. h. die verschiedenenHauptmassen der Bewohner, Adel, Bürger und Bauern, be-trifft, so wollte der König, daß sie, wesentlich getrennt, jederin seinem Kreise bliebe. Seine Ansichten über den Adel be-hielt er bei. Er begünstigte ihn vorzugsweise bei Anstellun-gen in den höheren Staats- und Kriegsämtern. Unter zweiund sechszig wirklichen geheimen Staatsräthcn, die er währendseiner Regierung ernannte, befand sich nur ein Bürgerlicher.Alle Minister-, Präsidenten-, Landeshauptmanns- und Land-rathsstellen, sowie die vornehmsten Hofämter wurden mitEdelleuten besetzt. Zm Heere wurden fast nur Adelige alsOfsiciere angestellt oder befördert, weil der König meinte,ein bürgerlicher Ofsicier, der sich feig benommen und cassirtworden, finde immer noch ein Unterkommen, nicht aber einadeliger Ofsicier, dem es wegen seines Geburtsstandes nichterlaubt war bürgerliche Gewerbe zu betreiben, der auch in derRegel nichts weiter gelernt hatte als was zum Kriegsdienstegehörte. Endlich hielt er das höhere Ehrgefühl und die dar-