Ostfriesland.
293
zusah, worauf denn eine Aussöhnung zwischen der StadtEmden und den Ständen erfolgte').
So schwierig es auch war die damaligen strengen Ne-gicrungs- und Verwaltungsformen Preussens mit der freienVerfassung in Ostfricsland nicht zu sehr in Widerspruch tre-ten zu lassen, so wurde das dennoch vom Könige im Allge-meinen durch unablässige Aufmerksamkeit bewirkt. Er hatteund übte eine weit ausgedehntere landesherrliche Gewalt alseiner der früheren Fürsten, aber so durchgreifend er von Na-tur war, so unumschränkt er in allen seinen übrigen Staa-ten regierte, so achtete er doch die Rechte der Oftfriescn hochund hielt sich im Ganzen innerhalb der gesetzten Schranken,was ihm die Achtung und die Liebe der freien Friesen ver-schaffte. Als er zum ersten Male Ostfriesland besuchte ^), wurde 1751er in allen Dörfern sehr festlich empfangen. Eine Mengevortrefflicher Einrichtungen und Anstalten wurden von ihmaus den übrigen Provinzen auf Ostfricsland übertragen.
Wenn in Ostfriesland später schon die Aushebung von300 Trainknechten und die Verweigerung der nachgesuchtcnLandtage übel empfunden wurde, so waren die Schlesier destogeduldiger. Nachdem ihnen gesagt worden war, der Königbesitze das Land: ^ure belli, so daß Alles, was dem Ein-zelnen in Händen gelassen worden, dem König gehöre, bisaus das Wenige, was derselbe aus lauter Gnade denselbenvergönnte, schwiegen sic still und thaten, was befohlen wurde.
Der Landmann war ohnehin durch den gutshcrrlichen Adelin knechtischer Abhängigkeit erhalten, wenig freier als derpolnische Bauer. Musste doch der König 1783, noch kurzvor seinem Tode, eine Cabinetsordre erlassen, in welcher erden gemeinen Leuten, welche ihm Bittschriften überreichten,verbot, auf die Erde niedcrzufallen, was sie nur vor Gottthun sollten- Er befahl dem breslaucr Oberconsistorium undden Weihbischöfen, das in allen Kirchen bekannt zu machen ').
1) Wiarda VIII. S. 297 ff.
2) Wiarda VlII. S. 362.
3) Neue Berliner Monatsschrift II. T. 265 äs ästa Bettlern beiBreslau 30. August 1783.