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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Einrichtung der Verwaltung.

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diese doch die Statuten ihrer Provinz am besten kennen müss-ten, bei jedem Collegio solle nur ein Brandenburger angestelltwerden, dagegen drittens bei dem Finanzwesen könne er, umdie Sache geschwinder und ordentlicher zu Stande zu bringen,dermalen keine Schlesier anstellen; wollten sich Einige dazufähig machen, so müssten sie erst im Brandenburgischcn ange-stellt werden, um sich mit den dortigen Einrichtungen bekanntzu machen.

Viertens rücksichtlich der Steuern solle eine ordentlicheClassification aller Güter und Einkommen binnen Jahr undTag angcfertigt werden, daher Jeder dann künftig wissen, wieviel er jährlich an Steuern zu entrichten habe, denn alleausserordentlichen Steuern sollten selbst für Kriegszcitcn auf-hören.

Die Landesaccise wolle er ganz abschaffcn und statt dereneine Art von Nahrungssteuer einführen. Die Werbungen zuden Regimentern sollten geordnet werden und gewaltsameWerbungen damit aufhörcn, Beschwerden zuerst bei den Re-gimentsobcrsten, dann bei dem Könige angebracht werden.

Das Alles habe er mittheilen wollen, damit man sich über-zeuge, seine Absicht gehe nur auf den wahren Nutzen Schlesiens.

Falle auch der Anfang schwer, so werde sich die gute Wirkungkünftig schon zeigen'). 1741

Am nächsten Tage verließ der König Breslau und wurde 9. Nov.bei seiner Ankunft in Berlin mit dem lauten Jubel der Ein-wohner empfangen °).

Durch eine Verfügung wurde der Angabe des Königs 25. Nov.gemäß die gesammte Verwaltung Niederschlesiens nach Artder übrigen preussischen Provinzen eingerichtet, zwei Ober-ämtcr zur Verwaltung der Justiz in Breslau und Glogauund ebendaselbst zwei Kriegs- und Domaincnkammern zurVerwaltung der Landesangelegenheitcn bestellt, unter welchenbesoldete königliche Landräthe aus der Ritterschaft die Stelleder bisherigen Landesältesten für die einzelnen Kreise einnah-

!) Handschriftliche Aufzeichnung eines Augenzeugen im Landes-Diarium.

2) Heldenleben II. S- 387,