Druckschrift 
4 (1851) Von 1739 bis 1756
Entstehung
Seite
164
Einzelbild herunterladen
 

164 Buch VII. Neuntes Hauptstück.

aber eine genaue Untersuchung und Prüfung derselben undaller dabei concurrircnden Umstände nöthig, was mehrere Zeiterfordere, als der König bei den gegenwärtigen Kriegsopera-tioncn und seinem jetzt kurzen Aufenthalte in Schlesien anzu-

1741 wenden im Stande sei'). Dem Ausschüsse der Fürsten und

29. Oct. Stände und dem Generalstcueramte hatte der König schondurch das Feldkriegscommissariat anzcigcn lassen, er fände eszuträglich, die Landeseinkünftc in Schlesien durch eigene vonihm abhängige Kollegien verwalten zu lassen, weshalb es derbisherigen Versammlungen der Fürsten und Stände und desGcncralsteueramtes nicht mehr bedürfe. Da er nun zur Er-leichterung des Landes alle überflüssigen Bedienungen abzu-schaffcn beabsichtige, so wolle er mit der Versammlung derFürsten und Stände den Anfang machen,indem alle bisheri-gen niedcrschlcsischen Bevollmächtigten und Abgeordneten vonihren Acmtcrn dispensirt und das Gcneralsteueramt aufgeho-ben werden solle. Dasselbe geschah mit den Amtsregierungcnin den Fürstenthümcrn. Das Feldkriegscommissariat über-nahm die gcsammte Justiz- und Landcsverwaltung bis Endedes Jahres ^).

8. Nov. Am Tage nach der Huldigung ließ der König mehrereder Angesehensten Schlesiens, die Grafen Schönaich, Redern,Logau, den Prälaten von St. Mathias, die Herren von Jcutha,Rcibnitz, Fürst und Eickc durch den Geheimen Justizrath vonArnold zu sich laden und thcilte ihnen mündlich seine Gedankenüber die künftige Landeseinrichtung mit. Erstens wolle erernstlich, daß die unterschiedenen Religionsvcrwandten sichunter einander verstehen, nicht hassen, noch weniger verfolgensollten, weil er durchaus ein Liebhaber der Toleranz sei, weshalbauch bei der Justiz blos auf die Gerechtigkeit der Sache,ohne einigen Unterschied der Religion gesehen werden solle.Zweitens wolle er zwei Hauptjustizcollegien, in Breslau undin Glogau, einrichtcn und mit lauter Schlesiern besetzen, weil

>) Landes-Diarium. Handschrift. Des Königs Erklärung ist vom31. Octobcr.

2) Landes - Diarium. Handschrift. Es wurde das am 31. Octoberdem Landesausschusse mitgethcilt. Bergt. Heldenleben II. S. 385.