Huldigung.
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sämmtlich mit dem Domcapitel. Der König saß im Fürsten-saale des Rathhauses, umgeben von den Angesehensten seinesHeeres auf einem aus der Zeit des Kaisers Matthias nochvorhandenen Throne. Der Minister Podewils sprach zu denin großer Anzahl versammelten Ständen und den Abgeord-neten im Namen des Königs: wie dieser seine rechtsbegrün-deten Ansprüche auf das Land unter göttlicher Gnade, ver-mittelst seiner siegreichen Waffen durchgcsetzt, nun die Erb-landeshuldigung nicht als Ueberwinder, sondern als milderLandesvater erwarte, und seinerseits nichts übrig sei, als dasWohl seiner getreuen Unterthanen auf alle Weise zu beför-dern, denn er wolle eher geliebt als gefürchtet sein, und halteden Tag verloren, an dem er nicht Jemand Gutes gethan.Darauf schworen die Bevollmächtigten des Bischofs, die Prä-laten der Domstifte und der übrigen geistlichen Stifte undOrden, ferner die fürstlichen Abgeordneten knieend, die übrigenStände stehend. Das gewöhnliche freiwillige Geschenk von100,000 Thalern lehnte der König gnädig ab, mit der Be-merkung, ier sei nicht gesonnen, seinen Unterthanen irgendunnöthige Kosten zu verursachen, wolle vielmehr Alles thun,das Land in eine blühende Lage zu bringen. Dann erhieltenohne Rücksicht auf Religionsbekenntnisse die Grafen Hatzfeldund Schönaich den Fürstenstand, der Graf Reichenbach fürdie Herrschaft Geschütz die freie Standesherrlichkeit, die vonPodewils, München) und fünf schlesische Freiherren den Grafen-,mehrere Adlige den Freiherren- und ein Bürgerlicher den Adels-stand, noch Andere Orden und Titel als Erbwürdenträgerund Kammerherren. Die Stadt Breslau war bei der Willig-keit der Bürger schöner als vielleicht je erleuchtet'). Aufdas Gesuch der Fürsten und Stände um Bestätigung derPrivilegien, Rechte und Freiheiten ließ der König diesen er-öffnen: daß er sie bei denselben erhalten und schützen wolle,soweit dieselben ihnen selbst und der allgemeinen Wohlfahrtauch wahrem Interesse und Aufnehmen des Landes zuträglichund damit kompatibel zu sein erfunden werden möchte. Dazu sei
I) Gesammelte Nachrichten II. 293, 315, 499. Kundmann S. 544.Seyfarth Lhl. I. Beil. 54.
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