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Rechtsausführungen.
ziemlich überflüssig waren, denn diese sahen und sehen bisaus den heutigen Tag ohne weitere Prüfung allein das fürwahr und ausgemacht an, was ihre Partei behauptete. End-lich kam es zuletzt auf ganz andere als schriftliche Rechtsgründean, ob Schlesien preussisch werden oder österreichisch blei-ben sollte.
Versuchen wir es indeß bei der Unklarheit, welche nochheut über diese Gegenstände herrscht, die Hauptpunkte diesesmit der Feder geführten Streits kurz und wahrhaft darzu-legen.
Das Fürstenthum Zägerndorf hatte dessen Besitzer Georg 152 zvon Schellenberg mit Genehmigung König Ludwigs von 6. April.Böhmen dem Markgrafen Georg von Brandenburg-Ans-bach und dessen Brüdern und Nachkommen (von der frän- lv. Mak.kischen Linie) allerdings als Erb- und Eigengut zu rechterErbschaft verkauft, doch war der Markgraf Georg darauf vomKönige mit dem Fürstenthume belehnt worden und hatte es, 3. Juli,wie nach seinem Tode sein Sohn Georg Friedrich, als böh-misches Lehn besessen.
König Ludwig hatte auch demselben Markgrafen Georg 1526die Anwartschaft auf die vom Herzoge Johann von Oppelnals Pfand für 8000 Ducaten besessene Herrschaft Beuthenauf zwei Leiber, das heisst so gegeben, daß allein der Mark-graf und dessen nächster Erbe sie nach dem Tode des Herzogsbesitzen, dann aber dem Könige von Böhmen das Recht zu-stehen sollte, sie gegen Erlegung der Pfandsumme einzulösen.
Die Herrschaft Oderberg hatte Herzog Johann dem Mark-grafen Georg gutwillig übergeben. König Ferdinand I. von 1531Böhmen vertrug später, daß dem Markgrafen und seinennächsten Erben die Herrschaft Beuthen verbleibe und nachderen Abgänge gegen Erlegung des Pfandschillings; die Herr-schaft Oderberg aber, welche ihm auf drei männliche Leibes-crben gelassen wurde, nach deren Absterben ohne Bezahlungeiner weitern Summe an den König zurückfallen solle. Sowie das Fürstenthum Jägerndorf, so vererbte Markgraf Georgauch die beiden Herrschaften auf seinen Sohn Georg Friedrich. 1543Dieser war kinderlos und der letzte Markgraf der fränkischenLinie. Vergeblich hatte er den Kaiser gebeten, über das Für- 1583