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4 (1851) Von 1739 bis 1756
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Buch Vll. Drittes Hauptstück.

mit Dänemark, Holland und dem Kaiser zu Stande bringenwollte. Rußland wollte ihm Jülich und Berg nicht gewähr-leisten, weil es das auch dem Kaiser und Sachsen verweigert,versprach aber, nichts gegen ihn zu thun.

Entschlossen, im Falle der Erledigung dieser Herzogtü-mer mit dem Tode des fast achtzigjährigen Kurfürsten vonder Pfalz, seine Ansprüche mit den Waffen geltend zu machen,suchte er seine östlichen Provinzen durch ein Schutzbündniszu sichern, welches jedem Theile 12,000 Mann Hülfstruppenfür den Fall zusicherte, daß seine Ostseeprovinzen angegriffenwürden'). Daß er von Oesterreich keine Unterstützung zuhoffen habe, sah er bald.

Noch waren diese Verhandlungen im Gange, als sichihm eine Gelegenheit bot, zu zeigen, daß er, wenn es aufsHandeln ankäme, ein ganz anderer Mann als sein Vater sei.Er ergriff sie um so begieriger, als sie die erste war.

Die Bewohner der vom lüttichschen Gebiete ganz um-schlossenen, aus etwa 1000 Bauerhöfcn bestehenden HerrschaftHerstall, welche dem Könige Friedrich Wilhelm 1. aus deroranischen Erbschaft zugefallcn war, hatten sich der allgemeinverhaßten und gefürchteten preussischen Herrschaft nur mitlebhaftem Widerstreben unterworfen. Bei den bald eingetre-tenen gewöhnlichen Gcwaltthätigkeiten preussischer Wcrbeoffi-ciere war König Friedrich Wilhelm I. zugleich mit dem Bi-schöfe von Lüttich in Streit über die Rechte gerathen, welcheihm über die Herrschaft zuständcn. Der Bischof nahm dieLchnsherrlichkeit, Prcussen die Reichsunmittelbarkeit der Herr-schaft in Anspruch.

Kein preussischer Soldat durfte sich in der Herrschaftblicken lassen, die preussischen Beamteten waren ohne allesAnsehen. Nur mit Mühe erreichte Friedrich Wilhelm, daßdrei bei den Werbungen von den Herstallern festgenommenepreussische Officiere in Freiheit gesetzt wurden. Den Durch-zug preussicher Truppen durch sein Gebiet gegen Hcrstall

I) Ranke II. 95 bezeugt, daß Alles bereits im Oktober 1740 ver-abredet war; der wirkliche Abschluß erfolgte erst am IS. Dccember.Bei Wenck I. p. 529. Es war kein allgemeines Bertheidigungsbündniß,sondern nur für die beiderseitigen Ostseeprovinzen.