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2 (1851)
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amortissemont genannt. Vgl. 6sn!1I>, vietionii. nnal^t. un-ter diesem Werte.

(b) In den obigen Beispielen von Price (Z. S!S) ist es klar, daß dieSteuerpflichtigen um soviel weniger zu bezahlen haben, als der Vor-theii der Tilgecasse niedriger dargcstellt ist. Das scheinbare Para-doxon, daß man jährlich 3 Will, borgen könne und doch nur 200 000 L.zu tilgen brauche, erklärt sich aus den stark anwachscnden Zinsendieser Anleihen, die man neben den 2»« OOO L. bezahlen muß. Jährlichkommen >50 000 L. Zinsen hinzu. Im letzten Jahre wäre die ge-borgte Summe 255 Mill., der Zins 12-750 000 L. und die ganze be-zahlte Zinscnmasse 332 Mill. L-, woraus neben dem Tilgungsbetragevon 17 Mill. (85mal 200 000 fl.) die Mittel zur Abtragung hcrge-nommcn werden müßten.

(«) Pitt wollte die Schuldentilgungscommisffon so unabhängig undsicher stellen, daß sie wie auf ihren eigenen Rainen Stocks einkaufcnkönnte unddie Heiligkeit des Privateigcnthums sich zu den an-dern Gründen gesellte, welche Krone und Parlament von einem Ein-griff in den Gang der Tilgung abhalten'h Rede am 29. März 1786.Fox zeigte dagegen, wie wenig auf die unverrückte Befolgung einessolchen Planes zu zählen sei; s. Dobato npnn lbo etabllslnn»: n tuntkor rlie (lisolmrue at tlie national llobt, >786. In Preußen sol-len nach dem Ges. v. Jan. 1820 Art. V. die ersparten Zinsen immernur innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren der Tilgecasse ver-bleiben. Daher wurde 18-12 wegen der bis dahin bewirkten Schuld-verminderung und der aus der Zinsherabsctzung entstandenen Erspa-rung von jährlich Mill. eine Steuerermäßigung von l-920 000rl.beschlossen, vgl. Z. 186 (ä).

(cl) Beispiele. Die französ. Tilgecasse wurde 1816 errichtet mit einerjährlichen Ausstattung von 40 Mill. Fr. Hierzu kam noch nach demGes. v. 2S. März 1817 der Erlös aus Waldverkäufen, welche (I8>8. 1829) 88 Mill. einbrachten. Es sollte genau das System desTilgcstammes befolgt werden. Aber man wich mehrmals ab: 1) AlsVillele die Schuld durch die 1000 Mill. in 3 Proc. zur Entschädi-gung der Ausgewanderten vermehrte, wurde dafür im Ges. v. 1. Mai1825 ungeordnet, daß die vom 22. Juni 1825 bis 1830 zu tilgendenRenten annullirt werden sollten, welche sich auf 16 020 094 Fr. be-liefen , fast ganz in 3 Procents. 2) Stach dem Gesetz vom 27. und28. Juni 1833 wurden 32 Millionen Renten annullirt, also im Gan-zen 48-020 091 Frs. Vom 1. Juni 1816 bis 14. Juli >818 hat dieTilgecasse 80-950 700 Fr. Renten eingclößt, wofür sie 1633-474 090Fr. beim Ankäufe hingab. Hiervon gehen die annullirtcn Renten ab,also besaß die Caffe 32-930 606 Fr. eigene Renten, welche ein Nomi-nalcapital von ungefähr 860 Mill. ausmachtcn, ferner 42>,t. Mill. Fr.in 4 und 3proc. Renten aus denjenigen Lilgesummcn, welche zumAnkäufe der 5, 4'^ und 4 Proc. bestimmt sind und wegen des Cur-scs derselben über Pari nicht hierzu verwendet werden konnte» (Re-serve). Diese eigenen Einkünfte der Tilgecasse wuchsen bis auf75-400 000 Fr. an und daneben beträgt der budgetsmäßige Zuschußaus der Staatscasie für 1851 64-818 000 Fr. Das ganze Einkom-men der Tilgecasse wurde unter die verschiedenen Theile der Schuldnach dem Nennbeträge vertheilt. Nach der Umwälzung im Febr 1848hörte die Tilgung größtentheils auf und durch Beschluß der Nation.-Vcrs. v. 14. Juli 1848 wurde sie gänzlich eingestellt und die dazu