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2 (1851)
Entstehung
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leichtsinnig verstreichen lassen, so könnte leicht die Schuld späterzu einer unerträglichen Last anschwellen. Die dringende Noth-wendigkeit der Schuldverminderung folgt aus den Betrachtungenüber die Wirkungen der Schulden (1 Abschnitt) und aus demBlicke auf die Geschichte der Staaten, welche in neuerer Zeit inden Kriegsjahren weit mehr neue Schulden anhäuften, als siein den dazwischen liegenden Friedenszeiten wieder abtrugen (a).Eine irrige Ansicht von den Staatsschulden oder eine selbstsüch-tige Scheu vor den Opfern, die man dem jetzigen Geschlechteauflegen muß, um das folgende zu erleichtern, könnte die Ursachegroßer Uebel sein, und es ist daher wichtig, daß sowohl bei derRegierung als in der öffentlichen Meinung über diesen Puncteine Helle Einsicht herrsche.

(«) Hamilton zeigt, daß von 1689 1812 (er schrieb 1813) in 62Kriegsjahren in England 618 Mill. L. geborgt, und in 6l Friedcns-jahren nur 38 909 000 L. abbczahlt worden sind, also ist der An-wachs 15,°' mal so groß als die Abnahme. A. Smith, III, 378,hat schon dieselbe Wahrheit dargestellt. Bon 1815 1848 ist invielen Staaten eifrig getilgt worden. lieber Nordamcrica s.§. 484 (c).

§. 316.

Eine Verminderung der in den Staatsschulden liegenden Lastauf widerrechtliche Weise wird nach einer Ähnlichkeit mit dem,was in Privatverhältnissen vorgeht, Staatsbankerott ge-nannt (»). Die Verwerflichkeit eines solchen vom Staate aus-gehenden Unrechts, welches zugleich den Credit auf längere Zeitlähmt, kann keinem Zweifel unterliegen und beruht keineswegsbloß aus der Größe des materiellen Uebels, welches ein Staats-bankerott von volkswirthschaftlicher Seite verursacht. Würde mannur auf den Umfang des Volksvermögens im Ganzen achten,so würde die Vernichtung der Forderungen inländischer Staats-gläubiger gar nicht als schädlich erscheinen, weil zugleich die mit-telbar auf allen Steuerpflichtigen lastende Schuld wegfällt, Z. 474(«) ; was auswärtige Gläubiger einbüßen, ist sogar ein volks-wirthschaftlicher Gewinn, aber ein theuer erkaufter! Dagegen be-wirkt ein Staatsbankerott in der gewohnten Vertheilung derEinkünfte eine heftige Erschütterung, zerstört den Wohlstand