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2 (1851)
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diejenigen aber, welche noch um einen niedrigeren Curs einge-kauft haben, verlieren weniger oder nichts.

3) Bei vielen der im Privatleben sogenannten Kapitale(I, §. 84) oder Zinsforderungen ist die geliehene Summe längstverzehrt, und eine solche Schuld kann nur dann zurückgezahltwerden, wenn ihr Betrag dem Schuldner von einem andernEigenthümer dargeliehen wird. Wenn daher wirklich die Heim-zahlung eines .Theils der Staatsschuld erfolgte, so setzte sie vor-aus, daß viele Capitalisten ihr Vermögen aus anderen Anlegun-gen zurückziehen und dem Staate leihen, wodurch bei ihren bis-herigen Schuldnern ein neues Capitalbedürfniß entsteht. Esgienge also hauptsächlich nur ein Wechsel der Schuldner undGläubiger vor und es könnte nicht an Gelegenheit fehlen, ein-gegangene Eapitale wieder anzulegen, aber freilich nicht um sohohe Zinsen, als bisher (a).

(a) In Frankreich waren 1831 gegen 6 Milt Fr. sogenannte rentesllotluiues, d. h. Renten im Besitze von Bankhäusern, Mäklern undCapitalisten, also leicht beweglich und in häufigem Wechsel des Be-sitzes. 10>/, Mill. gehören den öffentlichen Anstalten oder Com-pagnien. 120>/z Mill. waren sogenannte reales vlassöes, d. h. unterviele Eigenthümer vertheilt und in ziemlich fester Hand. Zu Endedes Jahres 18311 sollen nur 4 Mill. reales lloltuutes gewesen sein,kievue enc^elopell. Oct. 1831. S. 75. 1845 waren 29>/j Mill. Fr.Renten im Besitz öffentlicher Anstalten(-) Als z. B. in Frankreich die 3 Proc. auf 83 standen, also der Käufernur 3,°> Proc. des Ankaufspreises erhielt, und die 4 Proc. 108 gal-ten, mußten die Besitzer der 5 Proc. einsehen, daß sie nicht längerim Genüsse ihrer Borthcile bleiben konnten,

(c) Anders verhielte es sich, wenn ein starker Zufluß an Geldsummenvom Auslande einträte, was aber in diesem Falle unwahrscheinlich ist.

Z. 514.

4) Kleine Capitalisten, die Zeit und Lust haben, sich mit derEintreibung ihrer Zinsen zu bemühen, ziehen allerdings eine an-dere Verwendung ihres Vermögens, z. B. das Darleihen aufUnterpfänder, vor, wenn der Staat die Zinsen herabsetzt. Daherbefürchtet man, daß sich die Zahl der Staatsgläubiger vermin-dere. Allein diese Verminderung kann nicht rasch und in beträcht-licher Ausdehnung erfolgen und ist daher nicht bedeutend genug,um gegen die großen Vorthelle der Zinscrsparung in die Waag-schale gelegt werden zu können (<<).