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2 (1851)
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mehr würden die Besitzer der Schuldbriefe einbüßen (c). Inden letzten Iahrzehnden konnten viele Regierungen ihre Schul-den von 5 bis auf 3'/^ Procent herabsetzen (cs), und währendvorher Privatpersonen auf gute Hypotheken billiger geliehen er-halten konnten, als die Regierungen, so ist es jetzt, wenigstensin Staaten, deren Credit uncrschüttert geblieben ist, umgekehrt,I, §. 226. Hat man Schuldbriefe von verschiedenem Zinsfüße,so muß natürlich mit der Herabsetzung derjenigen, welche denhöchsten Zins tragen, der Anfang gemacht werden.

(a) S. vorzüglich Nebenius, Oeff. Credit, I, S. 297 309. DessenSchrift: Ueber die Herabsetzung der Zinsen der ö ffentlichcn Schulden,Stuttg. 1837. Bern oulli, Bcitr. S. 1808.) Solche Zinshcrabsetzungen lieferten 1655 in Holland und 1685 imKirchenstaate die Mittel zur allmäligen Verminderung der Schul-den. Smith, III, 377. In England wurde die erste Reduction imJahr 1699 vorgenommcn, von 6 auf 5 Proc. lebrer I, 195. Das-selbe geschah 1716 und ersparte 324 456 L. St. 1727 erfolgte dieHerabsetzung des größten Thcils der Schuld auf 4 Proc. Die wei-tere Reduction fand 1742 noch Widerspruch; 1749 wurde sie sobeschlossen, daß die Gläubiger bis 1757 3'/^ Proc. und von da annur 3 Proc. erhalten sollten, wobei man 565 600 L. St. jährlich er-sparte. ltolien, S. 203. Später entstanden wieder Anleihen mithöheren Zinsen, und man konnte 1822 durch Herabsetzung von 5 auf4 Proc. abermals 1'222 000 L. St. jährlich ersparen. 1826Herabsetzungeiner Summe von 70 Will. 4 Proc. auf 3'/, Proc.; 1830 Reductionder 4 Proc. von 1822 auf3 V?, mit einem Gewinn von 750 000 L. St.1844 wurden 157'/, Mill. 4 Proc. auf 10 Jahre in 3'/) Proc. um-gewandelt, so daß sie von 1854 an nur 3 Proc. tragen. Ersparniß390 000 L. Die ganze Zinsvermindcrung seit 1822 in Folge dieserMaaßregcln ist 2'749 000 L. «Iao 0 »11ovIi lax. S. 448.sa) Wie vor 1848 in Frankreich und Oesterreich.

<A) Die bad. Rentenschcine wurden im I. 1825 von 5 auf 4/,, 1829auf 4, >834 auf 3si, Proc. erniedrigt. Achnliches geschah in denmeisten deutschen Staaten. Preußen verkündete durch Cabinets-befehl v. 27. März 1842 die Herabsetzung der Zinsen von 4 auf3'/z Proc. Die Summe der Schuldbriefe war an 99 Mill. rl. Wercinwilligte, die Forderung für 3'/, Proc. stehen zu lassen, erhielt dieZusicherung, daß bis Anfang 1847 keine Verloosung der neuen Schuld-briefe erfolgen solle, und baare Prämien von 1 1 j/,2 Proc., jenach der späteren oder früheren Erklärung.

Z. ölt.

Zum Gelingen einer Zinsherabsetzung gehört Folgendes:

I) Die Regierung muß vermittelst einer Unterhandlungmit Bankhäusern diejenigen Summen bereit halten, die zurHeimzahlung der nicht einwilligenden Gläubiger erforderlich seinkönnen. Der Bedarf läßt sich nicht genau vorherbestimmen, und

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