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zeit ausmitteln, sv werden Elasten gemacht und diejenigen erhal-ten gleiche Rente, deren Alter wenig verschieden ist («/).
Z) Tontinen, wobei mehrere Capitalisten von ungefährgleichem Alter mit einander in Verbindung treten und die aufdie ganze Gesellschaft kommende Leibrente nach dem Tode eini-ger Mitglieder den andern zuwächst, bis der letzte gestorben ist(e). Die Hoffnung auf eine steigende Einnahme verleiht die-sen Anstalten einen besonderen Reitz. Wegen der mühsamen,umständlichen Verwaltung eignen sich Tontinen besser zu Privat-Vcrsorgungsanstalten, als für die Negierung, II, Z. 368 u.
(a) Je nach dem angenommenen Zinsfüße kann für ein Capital von100 fl. eine Rente gegeben werden
bei S Proc. bei 4 Proc. bei 3 Proc.von 5 Proc. auf—Jahre auf 43 Jahre auf 31 Jahre
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(ä) Nach Smith, III, 370, wurde schon unter Wilhelm III. und Annain England öfter gegen solche Zeitrcnten geborgt, z. B. 1693 eineMill. auf 16jährige Renten von 14 Procent (was für den Gläubigersehr vortheilhaft war, da ein Zinsfuß von 11 Proc. dazu gehört, umeine so starke Rente zu bewirken. Zu 6 Proc. würde man nur10 Proc. 16 Jahre hindurch zu entrichten brauchen). Von 1793 bis1819 wurden 525110 L. St. Jeitrentcn festgesetzt, die sämmtlich bis1860 erlöschen, und zwar immer als Daraufgabe zu den ausgeliefcr-tcn Obligationen von immerwährender Zinsdauer; 1795 wurdenauch zum Behufe des sogenannten kaiserlichen Anlehens 25jährigeRenten, im Betrage von 230 000 L. St., zugesichert, nämlich für je100 L> St. baar empfing der Gläubiger 83 L. St. 6?/, P. in 3proc.Schuldbriefen und eine Zeitrente von 5 L. St., die, weil der jetzigeWerth einer 25jährigen Rente (zu 5 Proc. berechnet) das 14facheist, zu 70 L. St. angeschlagen werden mußte. 1822 wurden dieStaatspcnsionen nach den sorgfältigen Berechnungen Finlaison'sin lange Zeitrcnten umgewandelt, wobei der Jahresbetrag der Aus-gabe von 5 auf 2-800 000 L. St. herabgebracht wurde. Der Betragder Zeit- und Leibrenten, welche die britische Regierung übernom-men hatte, war zu Anfang 1844 3-924 723 L. und wurde einer im-merwährenden Rente von 1-550 762 L. an Werth gleich gesetzt,1849 waren cs 3-725 993 L. Der Curs der Zeitrenten ist dem herr-schenden Zinsfüße und der Dauer des Rcntengenusses proportionirt.Im Jan. 1851 galten die Zeitrenten bis zum 10. Octob. 1859 und5. Jan. 1860 7 L. 7—16 Sch. (7,"— 7,°). Der jetzige Wertheiner 9jährigen Rente — I, zu 4 Proc. berechnet, ist 7,", zu 3'^Proc. 7,°. Illae Oullovli, 'Lax. S. 432. — Der Plan einer Zeit-rente bei Fulda, Handb. Z. 255, ist für die einzelnen Capitalistenvon einer Anleihe mit bestimmtem Lilgeplane nicht verschieden, weilsie nach und nach das Capital selbst zurück erhalten.
(a) Diese ist länger als die allgemeine Lebensdauer in einem Lande.Ueber die Berechnung s. Oettinger, Anleit, zu finanz., polit. undR a u, polit. Oekon. 3te Aus». III. 2. Abth. 19