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remboursables, soll gn'lls aient ponr ob)et nn clöüeit röel ou nnonv.nnce de Ponds, solt gu'IIs nient pour od)et ds snbvenir ü despaiemens ponr lesguels les Ponds ne sont pns eneore rentres.
(S) In Frankreich kamen schon während des 18. Jahrhunderts regel-mäßig solche Anticipationen auf das folgende Jahr vor. Sie betrugen1715: 186 Millionen Liv. — 1770, bei Terray's Antritt, 151 Will.— 1773, bei dessen Abgang, 30 Mill. — 1775, Lurg ot's zweitesJahr, 78 Mill., — 1778: SO Will. — 1781, Ne ck er, 11S Mill. —1782, FI e u r y, 181 Mill. — l 78!> noch 225 Mill.
(c) Nach Necker, ^diniu. des lln. Il, 251, kosteten die Anticipationcnoft 8—10 Proc. jährlich, weil sie mehrmals im Jahre erneuert wer-den mußten, wobei immer — > Proc. Provision außer dem Zinsvorkam. Er verlängerte sie auf ein Jahr, mit 1 Proc. Gebühr und4/2 — 5 Proc. Zins. — Auch in deutschen Staaten kamen noch inden ersten Dccennien des 19. Jahrhunderts Cassenschulden von 8—9Proc. Kosten vor.
(<r) Uons rc>) nnx, seit 1848 bons du tresoi-, in Frankreich, gewöhn-lich von der Bank übernommen. Ein Theil der schwebenden Schuldbesteht jedoch in Eapitalen, die von den Gemeinden, Departementsund Stiftungen der Schuldcntilgecasse übergeben oder auf laufendeRechnung ( 0 » cvmpte eonrant) geborgt sind. Der Zins der bonswurde öfters verändert. Vom 13. Jan. 1851 an ist er bei Kons auf3—5 Monat 2^ Proc, auf 6—11 Monat 3/, auf 1 Jahr -1 /z Proc.<bis dahin war er Proc. höher). Die schwebende Schuld ist vonsehr wechselndem Betrage; sie war z. B. Ende 1830 223 Mill. Fr.,1835 5l6Mill., zu Anfang 1815 wurde sie sogar von d'^udiplretHs. Pairskammer 5 März 1815) auf 758 Mill. angeschlagen, wovon125 Mill. auf die Unzulänglichkeit der Betriebsfonds kommen. Am 1.Fcbr. 1851 war sie 577 Mill., wovon 113Mill. in bons. Die Ausfälle(deconverts) der letzten Jahre überstiegen die Summe von 500 Mill.Der Zins der schwebenden Schuld für 1851 wird zu 22 Mill. angege-ben. Die Revolution von 1818 machte für 265 Mill. neue Ausgabennothwendig und bewirkte 158 Mill. Ausfall bei den indirekten Steuern.
Hxobeognsi-bills in Großbritanien (seit 1696, wo sie Mon-tag ue einführte) mir Tageszinscn, während die sonst ähnlichennnv)- K1II8 erst nach / I. Zins trugen. Ihre Summe wird jährlichvom Parlament bewilligt und ein Lheil von ihr wird von der Bankübernommen, welche hiedurch in der Leichtigkeit des Zurückzichcnsihrer Noten gehindert wird. AuchGoulbourn (Unterhaus, 8. Mai1829) erklärt eine große Schuld dieser Art (a Ki-eat and uninana-Aeablo debt) in schwierigen Zeiten für sehr hemmend. Vgl. Unr-noli, On l>». relorin. S. 267. kaill/, I, 87. Sie tragen jetzt 1'/zund 2 Pence täglichen Zins von 100 L. St., also jährlich 2 /, und3 Proc. Von Zeit zu Zeit hat man einen Theil von ihnen in eineArt der bleibenden Schuld umgewandelt (fundirt). Die größte ineinem Jahre ausgcgebene Summe war 51-158 000 L. im Jahr 1813.Seit 1825 ist die jährliche Ausgabe (issne) unter 30 Mill., 1832 wardie umlaufende Summe 25-696 000 L. St., der Zins 659 000 L. St.Im März 1835 wurden 28 Mill. e. bills fundirt, wie cs 1829 mit3 Mill. geschehen war. Im I. 1810 standen 21-688 000 L. St. aus,für 1851 ist der Belauf auf 17-756 600 L. gesetzt. Der Curs wirddurch die Anzahl von Schill, bezeichnet, die man beim Ankauf von100 L. St. noch zulcgen muß. Diese Prämie war z. B. im I. 1850