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2 (1851)
Entstehung
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§. 178 .

Wenn indeß große Staatsausgaben unvermeidlich sind, so mußman auch die große augenblickliche Erleichterung in Anschlagbringen, welche in dem Aufnehmen von Schulden liegt. EineAusgabe, die sonst vielen Gewerben die nöthigen Capitale raubenund einen Theil der Steuerpflichtigen zu Grunde richten würde,vertheilt sich nun auf einen langen Zeitraum und wird mit denschon zum Anleihen bestimmten oder doch leichter aus den Ge-werben zurückzuziehenden Eapitalen, zum Theile vom Auslandegedeckt. Man braucht einstweilen nur etwa den Belauf der Zin-sen jährlich durch Besteuerung einzuziehen und kann daher miteinem gewissen verfügbaren .Theile der Staatseinkünfte für denAugenblick eine weit größere Wirkung Hervorbringen, als wennman ihn unmittelbar zur Bestreitung eines Bedürfnisses verwen-den wollte («). Die große Zunahme des Staatsbedarfes inZeiten des Krieges oder anderer außerordentlicher Verhältnissemacht Anleihen unvermeidlich, weil eine starke Veränderungdes Steuerfußes von Jahr zu Jahr überaus störend und zerrüt-tend für die Wirthschaften der Staatsbürger sein müßte (-).Auch die Annahme,'daß die Staatsbürger eine unerschwinglicheSteuerlast durch Privatanleihen erträglich machen könnten (c),ist unhaltbar, denn wenn es auch Allen gelänge, Darleihen zufinden, so würden Biele wegen der Ungleichheit des Credites,der Zersplitterung der gesuchten Capitale und der Abneigungausländischer Capitalisten, schwerere Zinsen zu entrichten haben,überdieß bleibt auch die Anlegung der Schatzungen, an die mansich in einem solchen Falle vorzüglich halten müßte, immer un-vollkommen und bei einem so hohen Fuße würden die Ungleich-heiten der Kataster höchst empfindlich werden. Wenn man da-her eine Ausgabe als nothwendig voraussetzt, so erscheintes bei einer gewissen Höhe der Steuern wohlthätig, daß die Re-gierung mit ihrem Eredite ins Mittel tritt. Db aber das Auf-nehmen einer Schuld oder die augenblickliche Steuererhöhungden Vorzug verdiene, dieß läßt sich nur unter gegebenen Ver-hältnissen, aus der Vergleichung der bisherigen Auflagen mit

Rau. polit, Oekon, 3te Äusg. III. S. Abth. 17

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