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2 (1851)
Entstehung
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neue Capitale erübrigt haben würden (c). Die Bereitwilligkeitder Capitalisten, dem Staate zu leihen, beweißt nicht die Unschäd-lichkeit des Borgens, weil jene nur nach ihrem eigenen Bortheilhandeln, ohne die Bedürfnisse des Gewerbfleißes zu beachten(Ä). Hiezu kommt, daß der für die Bolkswirthschaft unfrucht-bare Handel mit Staatspapieren viele Capitale und Arbeitskräf-te beschäftiget (l, Z. 441) (e), und daß die stärkere Nachfragenach Capitalen zur Zeit neuer Anleihen den Zinsfuß zum Nach-theil der Gewerbsunternehmer erhöht.

(a) Untersucht man, wie die Staatsschuld auf die Größe des Volks-vermögens wirke, so ist I) bei auswärtigen Schulden einleuchtend,daß sie jenes vermindern und einen Abzug bilden, weil die Schuldder Regierung eigentlich auf dem Volke ruht und von den Steuer-pflichtigen getragen werden muß; 2) bei inneren Schulden dagegenhebt sich die Forderung der Gläubiger und die Schuldigkeit der Ge-sammlheit auf, also scheint das Dasein der Schuld für die Berech-nung des Volksvermögens in einem gewissen Augenblicke gleichgül-tig. Dieß hat jedoch geringe Bedeutung, da die Schuld vorausge-gangene Verzehrungen von Capitalen anzeigt, wodurch das Volks-vcrmögcn vermindert worden ist. Die Vergleichung des wahrenvolkswirthschaftlichen Capitales vor und nach der Aufnahme einergewissen Schuld würde diese Wirkung am besten darstellen, wenn siein Zahlen möglich wäre.

(ü) Z. B. bei den vielen Anleihen der einzelnen Staaten in der nord-amcricanischen Union und bei dem Bau von Staatseisenbahnen.Uebrigens können andere Verwendungsartcn der aufgenoinmenenSummen, wenn auch mittelbarer, doch ebenso vorthcilhaft auf dieGütererzeugung wirken.

(c)Das Capital, durch dessen Aufborgen die Schuld entstand, ist un-widerruflich vernichtet. Die Kämpfe des Volks für Freiheit, Sicher-heit und Selbstständigkeit sind mit Hülfe desselben ausgcfochtenworden, Unabhängigkeit, Sicherheit und Freiheit sind die Güter(coinmoilities), zu deren Ankauf man es verwendete, aber in andererGestalt kann es nie mehr zum Vorschein kommen. Heimzahlung desStaatsgläubigers erschafft kein verzehrtes Capital, sondern überträgtnur auf ihn ein solches, welches sich zuvor in den Händen der Steuer-pflichtigen befand." tzuarlerl/ Ilevierv. März 1825. S. 32t.

(ek) Lafittc (Dep. K. 22. Nov. >830) stellt den Gegensatz beider Me-thoden grell dar: I,e contribuabls so plaint, Io cnpitaliste so prä-sente I»i meine .... l/impüt prenä los onpitnux, ils ns sontpas . . (in den am schlechtesten angebautcn Gegenden rc.); Ueinprnntlos proixl, ils sont, <in»s los xranäes vilivs .... l/impüt losprenü, ils coutent lli, 12 et 13 p. o., I'emprunt ils con-tent 45 p. c.

(s) Mortimer a. a. O. S. 547 erkannte schon das Nachtheilige diesesHandels und der aus ihm entstandenen Jobberei, während Pintoder Meinung war, dieselbe sei für die borgenden Regierungen sehrvorthcilhaft.