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2 (1851)
Entstehung
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247
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müssen, und jene Meinung konnte nur dadurch entstehen, daßman sich den Bedarf einer Negierung in jedem Augenblicke alseine scharfbcstimmte Größe dachte, was er nicht ist («).

(a) Die verschiedenen Ansichten über diesen Punctsind bei v. Malchus,

II. 8 ff., Wehr, S. 28, und Schön, Grunds. S. 2» ff. nachzusehen.

Nach Gr. Soden,Lotz u. A., sollen die Einnahmen von den Aus-gaben, nach Schön diese von jenen bestimmt werden.

' 8 . 470 .

Der Voranschlag, wenn auch mit reifster Ueberlegung ent-worfen, kann doch nicht unbedingt wie ein Gesetz beobachtet wer-den; vielmehr wird unvermeidlich bisweilen das Ebenmaaß derEinkünfte und Ausgaben zerstört; denn 1) hangt der Ertragder Einkünfte nicht ganz von dem Beschlüsse der Staatsgewaltab, vielmehr sind die meisten derselben veränderlich, daher läßtsich nur nach dem Durchschnittsbetrage der letzten Jahre und mitRücksicht auf Umstände, welche eine Aendcrung vermuthen las-sen, der wahrscheinliche Belauf ausmitteln; 2) Bei den Ausga-ben enthält zwar der Voranschlag einen Beschluß, die sogenann-te Bewilligung der Credite, allein der Bedarf kann dievcrmuthetc Größe übersteigen, und es können neue, nicht vorge-sehene Ausgaben nöthig werden. Diese unvermeidlichen Ueber-schreitungen des Ausgabcanschlags müssen übrigens durch dieDringlichkeit der Verwendung gerechtfertigt werden, währendder Minderbetrag der Einkünfte, soferne er nicht von der Ver-waltungsweise herrührt, eine Thatsache ist, die blos als solcheerwiesen zu werden braucht.

Die beiden genannten Fälle der Abweichung vom Voran-schläge sind ungünstiger Art. ES sind jedoch auch andere mög-lich, nämlich ein Mehrbetrag der Einkünfte und eine Ersparnißan den für unständige und außerordentliche Ausgaben angenom-menen Summen, und es ist wahrscheinlich, daß die günstigenund ungünstigen Aenderungen sich zum Theile aufheben werden.In jedem Falle hört jedoch der Voranschlag, obgleich er keineunabweichliche Richtschnur bildet, nicht auf, höchst nützlich undnothwendig zu sein.