228
wie bei anderen Ueberresten der Verzehrung, z. B. Glasscherben,Holzasche rc., ist auch der Zoll am wenigsten schädlich, da er nurden Aufkäufern solcher Gegenstände einen höheren Gewinn ent-zieht. Vgl. II. §. 128. 302 («). — Diese Betrachtungen zei-gen, daß die Ausfuhrzölle, mit wenigen und unerheblichen Aus-nahmen, aufgehoben zu werden verdienen, wohin auch unver-kennbar das Streben vieler Negierungen in der neuesten Zeitgerichtet ist (n).
(«) Der Ausfuhrzoll trug in Frankreich 1831 1-180 000 Fr., 1819 A.2-066 000 Fr., im deutschen Zollverein 1819 368 319 rl., wozu dierohe Wolle am meisten beitrug.
0. Durchgangszölle.
Z. 457.
Ein Zoll von Waaren, welche ohne Aufenthalt durch dasStaatsgebiet gehen, fällt lediglich auf die Ausländer. Er ist alseine für den Schutz der Maaren während ihres Transports ent-richtete Gebühr anzuschen, die man wenigstens sehr mäßig an-setzen muß, weil man sonst statt der beabsichtigten Begünstigungder inländischen Handelsuntcrnehmungen leicht eine entgegen-gesetzte Wirkung, nämlich die Verscheuchung des Waarenzugesaus andere Handelsstraßen, verursachen kann, II, Z. 315. Wirdder Durchgangs- (Transito-) Zoll von den aus öffentlichen oderPrivat-Niederlagen wieder ausgeführten Waaren erhoben, so ister eine Belastung des Zwischenhandels und sollte wegen derSchwierigkeit der Ueberwälzung den Betrag einer Gebühr fürdie Geschäfte der Zollbeamten nicht übersteigen. Man darf da-her den Durchgangszoll nicht aus einem bloß finanziellen Stand-puncte betrachten, sondern muß vielmehr aus Gründen derWolkswirthschaftspolitik seine Ermäßigung oder gänzliche Auf-hebung für vortheilhaft halten («).
(a) Im Tarif des großen deutschen Zollvereins ist in der Regel derDurchgangszoll '/, rl. — 52 ^ kr. vom Zollcentner, bei Waarenaber, deren Ein- und Ausfuhrzoll zusammen weniger ausmacht (wiebei sehr vielen Rohstoffen) beträgt er nur soviel als jene beide, auchist er auf manchen kürzeren Straßcnstrecken noch viel niedriger be-stimmt (z. B. auf >/, kr. vom Centncr) oder ganz aufgehoben wor-den. Dagegen ist er auf Straßen, welche die russische oder polnische