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Ausländer werden leicht durch ihn ungerecht, sich die Waare aufanderem Wege zu verschaffen oder ein Ersatzmittel aufzusuchen.Gelingt dieß, so geht ein einträglicher Zweig der Ausfuhr ver-loren (r,). Je leichter und auSgebreiteter der Handelsverkehrzwischen den Völkern, je kunstreicher das Gewcrbewesen wird,desto weniger ist es rathsam, daß man in allzu festem Vertrauenauf einen Vorsprung im Mitwerbcn die Ausfuhr mit Zöllenbeschwere.
(a) Der Ausfuhrzoll oon ungefähr 3 Sch., den die Engländer 1833 aufdas Pf. Aimmt in Ceylon legten, wurde dem Absätze äußerst »ach-theilig. chae duIIo eil, 'lAx. S. 1!>7.
Z. 455.
Gelingt den Verkäufern die Ueberwälzung des Zolles nicht,so muß er von ihnen getragen werden. Er verliert dann dasWesen einer Aufwandssteuer und bildet eine Abgabe von gewis-sen Gewerbsunternehmungen, die man als eine Gebühr für dieAusfuhrerlaubniß, etwa an der Stelle des ehedem öfter ver-hängten Verbotes, ansehen kann, §. 4-15. Der inländische Preisder Waare wird in diesem Falle zu Gunsten der einheimischenKäufer herabgedrückt. Dieß ist auch bei den Ausfuhrzöllen ins-gemein beabsichtigt worden, denn man wollte bald die inländischeVerarbeitung eines einheimischen Rohstoffes und die Aus-fuhr der daraus verfertigten Gewerkswaaren befördern, baldwenigstens den Zehrern die Anschaffung eines unentbehrlichenGutes, wie Getreide und Holz, erleichtern; es ist ein Schutzzoll,nur in entgegengesetzter Richtung, als bei der Einfuhr. DiePreiserniedrigung schmälert den Gewinn der Erzeuger, cs ent-steht daher ein Bestreben, den belasteten Productionszweig auf-zugeben und das Angebot so lange zu verringern, bis die Preisewieder höher geworden sind. Geschieht dieß, so wird die Be-stimmung des Zolles verfehlt und nur die Größe der Ausfuhrohne Nutzen verringert. Dauert aber wegen der Schwierigkeit,einen Zweig der Hcrvorbringung zu verlassen, der niedrige Preisnoch fort, so fällt er hauptsächlich auf die Grundrente, weil solcheZölle vorzüglich bei Rohstoffen Vorkommen und die Grundeigen-thümer jener Wirkung am wenigsten ausweichen können; eS