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2 (1851)
Entstehung
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221
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neien u. a. der Gesundheit nützliche Dinge (S), Hülfsmittel fürWissenschaft, Kunst und Gewerbe, als Bücher, Kunstwerke, Mu-sikalien, Modelle, Stücke, die zu Sammlungen bestimmt sindu. dgl. Bei manchen anderen Einfuhrgegenständen treffen ver-schiedene Rücksichten zusammen, weßhalb man nicht dem Zweckeder Besteuerung des Aufwandes allein folgen kann. Die Maarenlassen sich in dieser Hinsicht so eintheilen:

1) Rohstoffe, bei denen zu beachten ist u) der Grad derVerarbeitung, den sie erhalten, oder der Beistand, den sie über-haupt zur Hervorbringung von Kunstwaaren leisten. Werdensie in ihrem natürlichen Zustande oder mit geringer Veränderungverbraucht, wie z.B. viele Colonialwaaren, Südfrüchte, Austern,Weine, Branntweine w. (o), so ist die Anordnung eines be-trächtlichen Zolles ganz unbedenklich, während Verwandlungs-und Hülfsstoffe schonender behandelt werden müssen, besonderswenn man auf auswärtigen Absatz zu rechnen hat. Doch läßtläßt sich dem nachtheiligen Einfluß eines Zolles auf diesen Absatzdurch einen Nückzoll abhelfen, §. 462. 9.; b) der Gebrauchs-zweck, je nachdem derselbe mehr dem Luxus der Wohlhabenden,oder mehr dem standesmäßigen, oder sogar einem allgemeinverbreiteten Bedürfnisse angehört. Manche Dinge, bei denender erstgenannte Fall eintrifft, sind gewöhnlich dann, wenn siein den Gewerken benutzt werden, aus dem erwähnten Grunde(a) sehr niedrig besteuert, und sogar niedriger, als sich billigenläßt (</). Vorzüglich ergiebig ist der Zoll von Eolonialwaaren,da Zucker, Kaffee, und in Großbritannien der Thee zu Nah-rungsmitteln geworden sind und selbst von Dürftigen gebrauchtwerden, weil man mit ihrem Beistände leichter von Brot oderKartoffeln leben kann. Dennoch ist eine Besteuerung dieserDinge unvermeidlich, weil man auch inländische Nahrungsmittelnicht frei lassen kann und offenbar in jenen die Wohlhabendenmehr als die Unbegüterten, die Städter mehr als die Landbe-wohner aufwenden (s). Dagegen wäre es fehlerhaft, die Steuerhoch zu setzen, o) Das etwa vorhandene Schutzbedürfniß füreinen Zweig der inländischen Stoffgewinnung, welches manjedoch nicht zu leichthin, ohne genaue Prüfung annehmen sollte,

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