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erzeugen, aber das mehrmalige Brauen nicht zulaßt («). Ueber-dieß muß fleißig nachgesehn werden, vorzüglich wahrend desBrauens. Man könnte auch versuchen, noch ein anderes Con-trolmittel, z. W. die Erforschung der verbrauchten Menge Schro-tes </) oder die gewonnene Quantität Bier, zu Hülfe zu neh-men.
Z) Die Erhebung von dem gebrauten Borrathe, wieer sich nach der Vollendung des SiedenS zeigt, hat gegen sich,daß hiebei die verschiedene Stärke, z. B. des Sommer- undWinterbiercs, unbeachtet bleibt, und daß ohne vorausgegangeneBeobachtung des Brauverfahrens leicht ein L'heil des Erzeug-nisses auf die Seite geschafft werden kann. Doch ist die Verglei-chung des auf dem Kühlschiffe, in Bottichen und Fässern enthal-tenen Wiervorrathes ein gutes Ueberwachungsmittel für andereErhebungsarten.
(a) Baden, Ges. v, 4. Mai 1825. Bei der Bcrathung mit 10 eingerufe-ncn Brauern im I. 1813 hat man die Zweckmäßigkeit der bestehen-den Einrichtung im Allgemeinen anerkannt und nur einzelne Män-gel bemerkt, welche in dem Ges. v. 28. Febr. 1815 abgcändert wor-den sind; s. Verhandlungen der 2. K. v. 1813 — 1844. XIII. Beil.Heft S. I. — Rau, in dessen Archiv, IX, 51. (Neue Folge IV.) —Vollzugs», v. 30. Upr. 1815. Zugehörige Dienstanweisungen v. 10.Mai 1845. — Der Fuß der Abgabe ist 50 kr. von der Ohm oder8 fl. 20 kr. von dem Fuder des Kesselgehaltes (vorher 10 fl. mit Ab-zug von 2 Zollen für den Rand des Kessels). Es wird angenommen,daß auf das Fuder von vollendetem Biere 13 fl. Steuer kommensollen, also auf die Maaß 0 ,'s kr. Die genauen Erforschungen im I.1843 haben gezeigt, daß der Abgang beim Sieden, Abkühlen, Näh-ren und Lagern bei Sommer- (Lager-) Bier 36,- > Proc, bei Win-ter- (Jung-) Bier 25," Proc. des Braugefäßes beträgt, also i. D.30— 31 Proc., während jenes Verhältnis (13 und 8'/, fl.) 35Proc. Abgang voraussetzt. Die bad. Bicraccisc stieg wegen des zu-nehmenden Bierverbrauches bedeutend. Sie trug ein
1831 — >835 i. D. 181 726 fl. oder 8,r kr. auf den Kopf.
1836 - 1810 „ 243 444 „ „ 1I,° „ „ „ „
1842 1844 ,, 366 775 ,, ,, 16, ' „ ,, ,, ,,
1815 erreichte sie die Summe von 412 664 fl. >847 (Getreidetheu-rung) sank sie auf 273 643 fl. — Kurhcsscn, Ges. v. 6. März 1831;24 Stunden Brauzeit, 5 Sgr. von d. Ohm (— 0 ," bad.). Großh.Hessen, Ges. v. 12. Scpt. 1827, 40 kr. von der Ohm des Kessels(— 1," bad. O.). Achnlich ist die österreichische Einrichtung. Einebestimmte Brauzeit ist nicht vorgeschrieben, dagegen aber das ganzeVerfahren vom Einmaischen bis zum Ablassen von der Kühle unterAufsicht gestellt. Alle Gefäße, auch die Kühle und die Fässer, sindgeeicht und mit Nummern bezeichnet, und die Beamten haben sichzu überzeugen, daß nur die angezeigte Menge gebraut wird. Von